Hochschulstart-Ablehnungsbscheide am 14.08.: Studienplatz einklagen statt warten!
Geschrieben am 13-08-2012 |
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Studienplatzklage
http://ots.de/vwJJF
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Hamburg (ots) -
Über 15.000 Abiturienten werden morgen von der Hochschulstart eine
Absage für Medizin und Zahnmedizin erhalten. Die Wartezeit auf einen
Studienplatz wird auf bis zu 7 Jahre ansteigen.
Fachanwalt Naumann zu Grünberg gibt Abiturienten Tipps, wie es mit
dem Wunschstudium doch noch klappen kann - auch wenn doppelte
Abiturjahrgänge in immer mehr Bundesländern den Numerus clausus in
die Höhe treiben. Denn viele Universitäten sparen trotzdem
Studienplätze ein, um mehr Geld für Forschung zu haben.
Spezialisierte Rechtsanwälte weisen seit 40 Jahren diese Einsparungen
nach, so dass die aufgedeckten Plätze dann in Gerichtsverfahren
vergeben werden, grundsätzlich sogar unabhängig von Abiturnote und
Wartezeit. Studienplatzklagen sind in allen zulassungsbeschränkten
Studiengängen möglich. In den Hochschulstart-Fächern werden mehrere
Hochschulen parallel verklagt, um die Chancen zu erhöhen. "Wichtig
dabei ist die sorgfältige Auswahl der verklagten Hochschulen und die
Gesamtstrategie", sagt Studienplatzklage-Anwalt Naumann zu Grünberg,
der über 8.000 solcher Verfahren deutschlandweit betreut hat.
Er rät den Abiturienten, sich jetzt nach dem ersten
Ablehnungsbescheid ihre Chancen zu sichern: "Für die
Studienplatzklage gibt es besondere Fristen. Wer diese Fristen
einhält, kann die Chancen in seinem Wunschfach optimal nutzen!" Die
nächste Frist für das Wintersemester 2012/13 läuft am 01.09.2012
bereits ab, also bereits vor Erhalt der Bescheide im Auswahl- und
Nachrückverfahren.
Weitere Informationen zum Thema "Studienplatz einklagen" sind auf
der Homepage www.uni-recht.de zusammengestellt.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht
Innocentiastrasse 23
20144 Hamburg
Telefon (040) 413 087 50
Telefax (040) 413 087 51
eMail: info@uni-recht.de
Internet: www.uni-recht.de
Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den ARD-Tagesthemen sowie in
Focus, Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen
anderen Medien berichtet worden.
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