Prozess um Cholesterinsenker Becel pro.activ: Unilever bestätigt Ablagerungen in Gefäßen - Urteil nach foodwatch-Klage soll erst am 5. Oktober 2012 fallen
Geschrieben am 17-08-2012 |
Hamburg/Berlin (ots) - Im Prozess um Hinweise auf Nebenwirkungen
der cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ hat Hersteller
Unilever vor Gericht bestätigt, dass die dem Produkt zugesetzten
Pflanzensterine zu Ablagerungen in Gefäßen führen. Das Landgericht
Hamburg forderte den Konzern am Freitag auf, eine schriftliche
Erklärung dazu nachzureichen. Ein Urteil in dem von der
Verbraucherorganisation foodwatch angestrengten Verfahren soll am 5.
Oktober verkündet werden (Az 324 O 64/12). foodwatch hatte dem
Konzern vorgeworfen, Hinweise auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ
zu leugnen.
Unilever hatte unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers
behauptet, es gebe bei Becel pro.activ "aus wissenschaftlicher Sicht
keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen. Tatsächlich hat eine Reihe
wissenschaftlicher Studien jedoch den Verdacht erhärtet, dass die der
Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen, was sie
eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit
ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Zuletzt hatte auch das
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) aufgrund der Fülle an neuen
Studien gefordert, dass die Europäische
Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA eine Neubewertung von Produkten
mit Pflanzensterinen vornehmen soll. foodwatch hatte gegen die
Leugnung der Hinweise auf Nebenwirkungen durch die Aussagen Unilevers
Klage eingereicht.
Die Vorsitzende Richterin bezeichnete den Konflikt als
"Grenzfall". Die Kammer bewertete die von Unilever verbreitete
Aussage vorläufig als bloße Meinungsäußerung, womit es nicht zu der
von foodwatch erhofften Überprüfung ihres Wahrheitsgehaltes kommen
würde. Allerdings warfen die Richter Fragen auf, inwieweit selbst
Unilever von vorliegenden Hinweisen auf Nebenwirkungen ausgehe. In
den Fokus rückte eine Aussage des
Unilever-Becel-pro.activ-Produktmanagers Arne Kirchem in einem
"Spiegel TV"-Beitrag vom 1. April 2012. Dieser sagte vor laufender
Kamera: "Die Pflanzensterine, die im Körper verbleiben, werden
ähnlich wie das Cholesterin, wahrscheinlich auch in Gefäßwänden
abgelagert werden." Dies bestätigte der Rechtsvertreter heute von
Unilever in der mündlichen Verhandlung. Er vertrat jedoch - anders
als foodwatch - die Auffassung, dass diese Ablagerungen keine
gesundheitlichen Folgen hätten.
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens forderte foodwatch Unilever
auf, die cholesterinsenkende Margarine nicht mehr frei verkäuflich,
sondern nur noch auf Rezept in der Apotheke anzubieten. "Becel
pro.activ ist wie ein Medikament, mit dem Menschen unkontrolliert an
ihren Blutwerten herumdoktern - das hat im Supermarkt nichts
verloren", so foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. "Würde Unilever
nicht nur auf den Umsatz schauen, sondern auf die Gesundheit seiner
Kunden, würde der Konzern für ein potenziell riskantes Produkt ein
arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen und
sicherstellen, dass der Verzehr nur unter ärztlicher Aufsicht
erfolgt."
Link:
Informationen zu Becel pro.activ unter
http://www.abgespeist.de/becel_proactiv
Redaktionelle Hinweise:
- foodwatch-Klageschrift: http://bit.ly/O1VE27
- Weitere Informationen zur Klage: http://bit.ly/NfW3Q9
- Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Christiane Groß/Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76 - 26
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