EANS-News: Frauenthal Holding AG / Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG:
Veröffentlichung des Beschlusses der 23. o. Hauptversammlung über die
Ermächtigung des Vorstands zum Rückerwerb eigener Ak
Geschrieben am 27-08-2012 |
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen
Wien (euro adhoc) - Die 23. ordentliche Hauptversammlung der
Frauenthal Holding AG vom 6. Juni 2012 hat beschlossen, den Vorstand
zu ermächtigen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß
§ 65 Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG zu erwerben,
wobei die Gesellschaft - zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche
die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt - höchstens
943.499 auf Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien der
Gesellschaft erwerben darf, die Ermächtigung von einschließlich
6.6.2012 bis einschließlich 6.12.2014, also für 30 Monate, gilt,
eigene Aktien gemäß dieser Ermächtigung zu einem Gegenwert von
mindestens EUR 5,-- und höchstens EUR 15,-- je Stückaktie erworben
werden dürfen und das jeweilige Rückkaufprogramm (einschließlich von
dessen Dauer) gemäß der aufgrund von § 82 Absatz 9 BörseG ergangenen
Veröffentlichungsverordnung (BGBl II 2002/112 idgF) zu
veröffentlichen ist; der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene
Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Beschluss der
Hauptversammlung einzuziehen; die Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien umfasse auch den Erwerb von Aktien der Gesellschaft durch
Tochterunternehmen der Gesellschaft (§ 66 AktG); die gemäß § 65
Absatz 1 Ziffer 8 und Absatz 1a und Absatz 1b AktG erworbenen eigenen
Aktien sollen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auf andere Weise als
über die Börse oder durch öffentliches Angebot veräußert werden
können, nämlich (i) zum Zweck der Durchführung eines Programms für
Mitarbeiterbeteiligung einschließlich von Mitgliedern des Vorstands
und leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des
Vorstands und leitende Angestellte oder eines Aktienoptionsplans für
Mitarbeiter einschließlich von Mitgliedern des Vorstands und
leitenden Angestellten oder ausschließlich für Mitglieder des
Vorstands und leitende Angestellte jeweils der Gesellschaft und von
mit ihr verbundenen Unternehmen oder (ii) als Gegenleistung beim
Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an
einer oder mehreren Gesellschaften im In- oder Ausland oder (iii) zur
Bedienung einer Mehrzuteilungsoption (Greenshoe) oder(iv) zum
Ausgleich von Spitzenbeträgen. Die Ermächtigung ist vom Vorstand in
der Weise auszuüben, dass unter Berücksichtigung der jeweils bereits
erworbenen Zahl eigener Aktien eine Höchstgrenze von 943.499 Stück
Aktien nicht überschritten wird und daher zu keinem Zeitpunkt ein
Erwerb von eigenen Aktien zu einer Überschreitung der 10%- Grenze
führt. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom
2.6.2010 zu TOP 8 der Tagesordnung beschlossenen Ermächtigung.
Rückfragehinweis:
Frauenthal Holding AG
Dr. Martin Sailer
E-Mail: m.sailer@frauenthal.at
Mag. Erika Hochrieser
E-Mail: e.hochrieser@frauenthal.at
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Tel + 43(1) 505 42 06
Fax + 43(1) 505 42 06-33
www.frauenthal.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: Frauenthal Holding AG
Rooseveltplatz 10
A-1090 Wien
Telefon: +43 1 505 42 06
FAX: +43 1 505 42 06 -33
Email: holding@frauenthal.at
WWW: www.frauenthal.at
Branche: Technologie
ISIN: AT0000762406, AT0000492749
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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