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Turnhallen: Prüfen für ein sicheres Sportvergnügen / TÜV Rheinland: Verantwortung liegt bei Kommunen und Betreibern / Undichte Flachdächer größter Risikofaktor

Geschrieben am 28-08-2012

Köln (ots) - Sporthallen werden von einer Vielzahl von Personen
genutzt. Schüler schwitzen fleißig beim Unterricht, Vereine
trainieren eisern für den nächsten Wettkampf und Senioren turnen, um
fit zu bleiben. Eines haben alle Sportler gemeinsam: Sie verlassen
sich auf eine ordnungsgemäße Wartung, Überprüfung und Instandsetzung
der Halle - und können dies im Normalfall auch. "Die Verantwortung
liegt bei den Eigentümern bzw. bei den Betreibern, die der
Verkehrssicherungspflicht nachkommen müssen. Diese erstreckt sich
über die Bereiche Gebäudesicherheit, elektrische Anlagen bis hin zum
Sportequipment", erklärt Lars Hille, TÜV Rheinland-Experte für
Standsicherheit von Hallendächern.

Die häufigsten Unfallursachen sind Mängel an den Sportgeräten und
Einrichtungen, fehlende Rutschsicherheit der Böden und insbesondere
undichte Flachdächer. Frei nach dem Motto "Steter Tropfen höhlt den
Stein", greift Regen zum Beispiel das Holzbaumaterial an, das
langsam, aber sicher zu modern beginnt. Die Folge: Einsturzgefahr.
"Ebenso können mit Laub verstopfte Dachabläufe können ein Problem
werden. Hier sammelt sich Wasser, was bei frostigen Temperaturen
gefriert und nicht ablaufen kann. Eis ist, ebenso wie nasser Schnee,
viel schwerer als Pulverschnee und kann Dächer unter seinem Gewicht
zusammenbrechen lassen", sagt Lars Hille.

Seit dem dramatischen Eissporthalleneinsturz 2006 in Bad
Reichenhall wird von Bund und Ländern ein dreistufiger
Prüfungsrhythmus empfohlen. Dieser besagt, dass der Eigentümer oder
ein Verfügungsberechtigter alle zwei bis drei Jahre bei einer
Begehung nach offensichtlichen Schäden Ausschau hält. Alle vier bis
fünf Jahre findet eine Sichtkontrolle durch einen Sachverständigen
statt. Und alle 12 bis 15 Jahre erfolgt eine große eingehende
Überprüfung, in deren Rahmen fachkundige Personen jedes Bauteil
akribisch unter die Lupe nehmen. "Gesetzlich vorgeschrieben ist die
dreistufige Prüfung noch nicht. Aber kommt es zu einem Unfall, ist es
sicher sehr negativ, wenn keine Prüfung nachgewiesen werden kann",
begründet Lars Hille die Wichtigkeit der Überprüfung, die für alle
drei Stufen auch von TÜV Rheinland durchgeführt wird.



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Frank Ehlert, Presse, Tel.: 0221/806-2424
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