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EANS-Adhoc: KAP Beteiligungs-AG /

Geschrieben am 29-08-2012

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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Dividendenbekanntmachung

29.08.2012

Die am 29. August 2012 in Frankfurt am Main stattgefundene
ordentliche

Hauptversammlung der KAP Beteiligungs-AG hat beschlossen, den per 31. Dezember
2011 ausgewiesenen Bilanzgewinn
| in Höhe vonwie folgt zu verwenden: | |36.747.887,24 Euro
a) | |
|eine Dividende in Höhe von 1,00 Euro je | |
|Stückaktie, insgesamt also | |6.624.446,00 Euro

|auszuschütten | |
|und | |
b) | |30.123.441,24 Euro
|den verbleibenden Restbetrag in Höhe von | |
|auf neue Rechnung vorzutragen. | |

Die Dividende wird ab 30. August 2012 gegen Einreichung des
Gewinnanteilscheins Nr. 23 nach Abzug von 25%
Kapitalertragsteuer zuzüglich des auf die Kapitalertragsteuer
entfallenden Solidaritätszuschlags von 5,5% (insgesamt 26,375
%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer
ausgezahlt. Zahlstelle ist die Commerzbank AG, Frankfurt am Main.
Grundsätzlich ist die deutsche Einkommensteuer für private
Dividendenerträge des inländischen Aktionärs mit dem Steuerabzug
abgegolten. Unabhängig davon

kann die Dividende auf Antrag zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die
Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, um im Einzelfall eine
Versteuerung mit einem niedrigeren persönlichen Einkommensteuersatz zu
erreichen.

Die Dividende wird ohne Abzug von Kapitalertragsteuer und
Solidaritätszuschlag ausgezahlt, wenn ein inländischer Aktionär
dem inländischen Kreditinstitut einen ausreichend hohen
Freistellungsauftrag erteilt hat, oder eine
Nichtveranlagungs-bescheinigung des Finanzamts vorlegt. Ausländische
Aktionäre können nach Maßgabe bestehender Abkommen zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem betreffenden Staat bei rechtzeitiger Geltendmachung
des Anspruchs eine Ermäßigung auf den vorgenommenen Steuerabzug
erlangen. Entsprechende Anträge sind an das Bundeszentralamt für
Steuern in 53221 Bonn zu richten. Die Anträge zur Erstattung des
Ermäßigungsbetrages müssen bis zum 31. Dezember 2015
eingegangen sein. Ausländischen Aktionären wird daher empfohlen, sich
wegen der steuerlichen Behandlung der Dividende beraten zu lassen.

Frankfurt am Main, 29. August 2012, KAP
Beteiligungs-Aktiengesellschaft Der Vorstand,Fried Möller

Rückfragehinweis:
Peter Czaja
Tel.: +49(0)661 103-736
E-Mail: p.czaja@mehler-ag.de

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: KAP Beteiligungs-AG
Edelzeller Straße 44
D-36043 Fulda
Telefon: +49 (0)6428 705 02
FAX: +49 (0)6428 705 304
Email: office@kap.de
WWW: http://www.kap.de
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: DE0006208408
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt/General
Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch


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