Richtungsentscheidung der ARD zur Zukunft der terrestrischen Fernsehverbreitung
Geschrieben am 12-09-2012 |
Saarbrücken (ots) - Die ARD strebt den Erhalt der terrestrischen
Fernsehausstrahlung an. DVB-T (Digitales Antennen-Fernsehen) ist
wesentlich für die universelle Verfügbarkeit und freie Empfangbarkeit
der öffentlich-rechtlichen Rundfunkinhalte.
Ein künftiges Nachfolgesystem für DVB-T muss als Hybridsystem mit
besonderer Eignung sowohl für den portablen als auch den mobilen
Empfang ausgelegt sein. Für die lineare Verbreitung über DVB-T2 soll
eine HD-Bildqualität ermöglicht werden, um die technische
Entwicklung angemessen zu berücksichtigen und die Marktfähigkeit zu
sichern. Nicht lineare Angebote sollen über IP-Übertragungsnetze wie
zum Beispiel WLAN oder Mobilfunk verbreitet werden.
Insgesamt ist für den Markterfolg auch die Verfügbarkeit privater
Programme in der Terrestrik zwingend erforderlich. Deshalb ist die
ARD gespannt, wie sich die privaten Rundfunkanbieter dazu
positionieren. Die Programme der ARD sollen auch zukünftig
unverschlüsselt übertragen werden.
Aufgrund der Verträge für das bestehende DVB-T-Sendernetz und der
in der Vergangenheit geleisteten Investitionen kommt ein Einstieg der
ARD in DVB-T2 frühestens im Zeitraum 2016-2018 in Betracht. Der
damit verbundene Übergang von DVB-T nach DVB-T2 ist mit dem Ziel
einer Kostenersparnis verbunden. Der mittel- und langfristige
Frequenzbedarf der ARD ist für DVB-T2 der gleiche wie schon jetzt
für DVB-T - nicht mehr aber auch nicht weniger.
Im Rahmen der Weltfunkkonferenz 2015 (World Radiocommunication
Conference 2015) soll das sogenannte 700 MHz-Band dem Mobilfunk
co-primär zugewiesen werden - ein Frequenzbereich, der für das
terrestrische Fernsehen genutzt wird und rund ein Drittel der
verbliebenen DVB-T Frequenzen ausmacht. Das erfordert bereits heute
eine Positionierung der ARD zum mittel- und langfristigen
Frequenzbedarf in Stellungnahmen und Anfragen bis Ende des Jahres.
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