BERLINER MORGENPOST: Ein Urteil über richtig und falsch
Gilbert Schomaker über die Rolle des Sonderermittlers in der Berliner NSU-Affäre
Geschrieben am 16-09-2012 |
Berlin (ots) - In einer politischen Krise, ist das ein bewährter
Weg: Ein Sonderermittler soll eine Affäre aufklären. Er kommt von
außen. Nicht aus dem Verwaltungsapparat oder aus der Politik. Das hat
den Vorteil, das ein unabhängiger Ermittler einen Bericht erstellen
kann, der dann allseits als objektive Problembeschreibung und -lösung
anerkannt wird. Genau diesen Weg will nun Berlins Innensenator Frank
Henkel (CDU) in der Affäre um einen V-Mann aus der
rechtsextremistischen Szene beschreiten. Das ist richtig. Denn obwohl
Henkel am Freitag bemüht war, sofort die innenpolitischen Sprecher
aller Abgeordnetenhausfraktionen über den Sachverhalt zu informieren,
bleiben doch noch offene Fragen. Die mögliche Affäre um den V-Mann
Thomas S. hat zwei Komplexe. Zum einen ist da die Anwerbung und die
Verwendung der Aussagen in den Jahren 2002 bis 2011, in denen der S.
für das Berliner Landeskriminalamt als Quelle fungierte. Nach
bisherigen Erkenntnissen wussten die Berliner Fahnder nicht, mit wem
sie es da wirklich zu tun hatten. Sie hielten Thomas S. offenbar nur
für einen Informaten, der Kontakte in die rechte Musikszene hatte.
Dass er auch die NSU-Terroristen mit Sprengstoff versorgte, ist nicht
die Erkenntnis der Berliner Polizisten, sondern stammt aus Aussagen,
die S. später gegenüber der Generalbundesanwaltschaft zugeben musste.
Da stellt sich dann die Frage, ob die Berliner LKA-Ermittler ihr
Gegenüber wirklich ausreichend durchleuchtet hatten. Auch dass Thomas
S. nur ein Info-Honorar von einigen Hundert Euro bekommen haben soll,
deutet darauf hin, dass er nicht als Top-Quelle galt. Der
Sonderermittler muss nun detailliert auflisten, wann wer mit Thomas
S. Kontakt hatte, wann die Berliner Behörden Informationen über
mögliche Aufenthaltsorte der NSU-Terroristen erhielten und was sie
damit machten. Das alles fällt aber in die Amtszeit von Henkels
Vorgänger Ehrhart Körting. Der amtierende Innensenator verantwortet
den zweiten Komplex. Da geht es darum, ob der Untersuchungsausschuss
des Bundestags ordnungsgemäß unterrichtet wurde und ihm sämtliche
Akten zum NSU zur Verfügung gestellt wurden. Auch diese Aspekte muss
der Sonderermittler nahtlos aufklären. Einiges spricht dafür, dass
Henkel laufende Ermittlungen gegen Thomas S. nicht gefährden wollte
und deswegen nur den Bundesgeneralanwalt informierte. Man darf aber
nicht vergessen, dass die Versäumnisse, die der
Bundestagsuntersuchungsausschuss aufklären soll, genau in der
Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden liegt. Henkel sollte
dem Sonderermittler ausreichende Kompetenzen zugestehen, sämtliche
Fragen zu beantworten. Es sollte eine unabhängige Person sein,
beispielsweise ein ehemalige Verfassungsrichter. Oft muss ein
Politiker heikle Entscheidungen treffen, die sich erst im Nachhinein
als richtig oder falsch herausstellen. Henkel, Körting und das LKA
haben ihre Entscheidungen getroffen. Der Sonderermittler muss sie nun
bewerten.
Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST
Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de
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