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Fachanwalt Peter Hahn: "Das Sanierungskonzept für die MS Santa-B Schiffe GmbH & Co. KG ist rechtlich unwirksam"

Geschrieben am 26-09-2012

Hamburg (ots) - "Das Sanierungskonzept für den Schiffsfonds MS
"Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG der MPC Capital AG ist rechtlich
unwirksam", sagt der Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. "Es verspricht
die Verzinsung von Neukapital zu Vorzugskonditionen in Höhe von
durchschnittlich 11,3 Prozent. Das heißt: Wenn die vom Anleger
geleistete Kapitalerhöhung auf dem Kapitalkonto als Neukapital
gebucht wird, kann sie nicht gleichzeitig als Rückzahlung von
Ausschüttungen gebucht werden. Es besteht daher bei einer zunächst
gelungenen Sanierung und späteren Insolvenz der Fondsgesellschaft die
Gefahr, dass Anleger doppelt zahlen müssen", erläutert Hahn.

Die aktuelle Situation: Die Fondsgeschäftsführung hat eine
12-prozentige Kapitalerhöhung bis zum 28. September 2012 zur
Abstimmung gestellt. Bisher haben sich nach einem Schreiben der TVP
Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH (TVP)
vom 21. September 2012 erst 1.600 Anleger - das sind lediglich 23
Prozent aller Anleger - an der Stimmabgabe beteiligt. Und davon sind
demnach lediglich 970 Gesellschafter zur Zeichnung von Neukapital in
Höhe von 1,8 Millionen Euro bereit. "Um eine Insolvenz zu verhindern,
müssen die Fondsmanager noch kräftig die Werbetrommel rühren", sagt
Hahn. Denn von den Anlegern solle schließlich Neukapital in Höhe von
21,3 Millionen Euro eingezahlt werden; das seien zwölf Prozent der
Zeichnungssumme. Darüber hinaus wurden die Anleger auf einer
Informationsveranstaltung am 10. September aufgefordert, freiwillig
ihre Ausschüttungen zurückzuzahlen. Die Begründung der
Fondsgeschäftsführung: Diesen Betrag müssten sie im Falle der
Insolvenz sowieso zurückzahlen.

Aufgrund des "fragwürdigen Sanierungskonzeptes" und der drohenden
Insolvenz empfiehlt Peter Hahn allen betroffenen Anlegern vor der
Stimmabgabe und der Einzahlung von Neukapital fachanwaltlichen Rat
einzuholen. Das hätte gute Gründe, meint Hahn: "Wer eine Beteiligung
an der MS Santa-B Schiffe GmbH & Co. KG auf Empfehlung einer Bank
oder Sparkasse gezeichnet hat, kann bei Falschberatung Schadensersatz
verlangen und diesen häufig auch außergerichtlich durchsetzen." Eile
sei geboten, meint Hahn, denn "Schadensersatzansprüche gegen die
zuständige Bank oder Sparkasse könnten zum Jahresende 2012
verjähren."

An dem Schiffsfonds MS "Santa-B Schiffe" GmbH & Co. KG haben sich
Anleger in den Jahren 2006 und 2007 mit mehr als 177 Millionen Euro
beteiligt. Im Jahr 2008 haben sie Ausschüttungen in Höhe von vier
Prozent erhalten. Jetzt soll das Sanierungskonzept mit insgesamt 23,7
Millionen Euro Neukapital eine Insolvenz des Fonds verhindern.

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.



Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:
peter.hahn@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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