Thailand und Gabun nehmen letzte Hürde des Individualbeschwerderechts für Kinder: Kindernothilfe fordert schnelle Ratifizierung auch in Deutschland
Geschrieben am 26-09-2012 |
Duisburg (ots) - Kinder, deren Rechte verletzt werden, sollen
schon bald bei einem UN-Gremium in Genf klagen können: Das sogenannte
Individualbeschwerderecht sichert Kindern in aller Welt zu, dass
Rechtsverletzung geahndet werden. Als erste Staaten haben gestern
Thailand und Gabun den Vertrag ratifiziert. Die Kindernothilfe setzt
sich dafür ein, dass auch die Bundesrepublik die Individualbeschwerde
für Kinder rasch gesetzlich verankert.
"Wir fordern seit vielen Jahren, dass die Kinderrechte weltweit
gestärkt werden und dass Kinder und ihre Vertreter eine
Handlungsmöglichkeit bei Rechtsverletzungen bekommen", sagt Dr.
Jürgen Thiesbonenkamp, Vorstandsvorsitzender der Kindernothilfe. "Wir
können erst zufrieden sein, wenn das Individualbeschwerderecht nicht
mehr nur auf dem Papier steht, sondern Kindern weltweit die reale
Möglichkeit gegeben wird, ihre Rechte einzuklagen."
Das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention wurde
Ende 2011 von den Vereinten Nationen verabschiedet und mittlerweile
von 32 Staaten - darunter auch Deutschland - unterschrieben. Auch das
Bundeskabinett hat dem Gesetzgebungsverfahren inzwischen zugestimmt.
Doch erst wenn mindestens zehn Regierungen den UN-Vertrag auch in
ihren Heimatländern durch die notwendigen Gesetzgebungsinstanzen
gebracht und schließlich ratifiziert haben, tritt das Abkommen in
Kraft. Mit dem Beschwerderecht können sich Kinder dann bei
Kinderrechtsverletzungen an die Vereinten Nationen wenden, sofern die
nationalen Rechtswege ausgeschöpft sind.
Seit mehr als zehn Jahren setzt sich die Kindernothilfe zusammen
mit anderen Nichtregierungsorganisationen für die Einklagbarkeit der
Kinderrechte auf UN-Ebene und für die Einrichtung eines
Individualbeschwerderechts für Kinder ein. Dass
Menschenrechtsverträge durchaus Wirkung haben, zeigt die
Frauenrechtskonvention: Sie bezieht das Instrument der
Individualbeschwerde längst mit ein. Die entsprechenden UN-Ausschüsse
können bei Rechtsverletzungen quasi-gerichtliche Entscheidung fällen
und somit die Staaten zur Wiedergutmachung und zu Änderungen von
Gesetzen zum Schutz der Menschenrechte auffordern. "Das wollen wir
nun endlich auch für Kinder erreichen", so der
Kindernothilfe-Vorsitzende Dr. Jürgen Thiesbonenkamp.
Pressekontakt:
Christian Herrmanny, stellv. Pressesprecher
Tel. 0203.7789-242
mobil 0178.23 29 667
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