Schwäbische Zeitung: Keine öffentlich-rechtliche Zeitung - Kommentar
Geschrieben am 27-09-2012 |
Leutkirch (ots) - Die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011 ist
verboten. Das wird die ARD wenig stören, schließlich ist die Ausgabe
uralt. Aktuelle Versionen des öffentlich-rechtlichen Angebots für
Smartphones und Tablet-Computer sind weiter abrufbar. Verlagshäuser
ärgert das. Doch das gestrige Urteil ist für sie trotzdem ein
symbolischer Erfolg. Es zeigt, dass die Tagesschau-App einen freien
und fairen Wettbewerb unmöglich macht.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Das Angebot der
öffentlich-rechtlichen Sender macht das Fernsehen besser. Man denke
nur an das teils niveaulose, rein privat finanzierte US-Fernsehen.
Doch mit ihrer App wildert die ARD auf inakzeptable Weise in einem
Bereich, in dem sie nichts zu suchen hat. Der Rundfunkstaatsvertrag
verbietet dem Sender presseähnliche Inhalte anzubieten. Die
Tagesschau-App mit ihren hintergründigen und ausführlichen Texten
kommt einer öffentlich-rechtlichen Zeitung gleich und ist somit nicht
zulässig. Zumal sie durch Gebühren finanziert und kostenlos
erhältlich ist. Wie sollen Verlage dagegen ankommen? Auch wenn das
Urteil nur ein Teilerfolg für die privaten Unternehmen ist: Die ARD
muss sich jetzt bewegen. Im besten Fall speckt sie ihr Angebot ab.
Kurzfristig finden Nutzer dann zwar weniger Inhalte bei der
Tagesschau-App. Langfristig wird die Pressevielfalt aber gestärkt,
weil die Konkurrenz eine faire Chance bekommt.
Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 07561-80 100
redaktion@schwaebische-zeitung.de
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