Morgen noch kein Urteil im Prozess um Becel pro.activ: Landgericht Hamburg eröffnet Verhandlung neu / Widersprüchliche Aussagen verstärken Zweifel an Sicherheit von Unilevers Cholesterinsenker
Geschrieben am 04-10-2012 |
Berlin (ots) - Anders als erwartet will das Landgericht Hamburg am
morgigen Freitag noch kein Urteil im Prozess um den Cholesterinsenker
Becel pro.activ fällen. Stattdessen wird das Verfahren neu eröffnet
(Az 324 O 64/12). Widersprüchliche Aussagen von Hersteller Unilever
sowie eines Wissenschaftlers weckten erneut Zweifel an der
Unbedenklichkeit der Margarine. Die Verbraucherorganisation foodwatch
hatte Unilever vorgeworfen, Hinweise auf Nebenwirkungen zu
verschleiern.
"Unilever kann die Sicherheit seines Produktes nicht glaubhaft
belegen, sondern verstrickt sich in Widersprüche", erklärte
foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. "Gleichzeitig erweckt das
Unternehmen den Eindruck, als gebe es noch nicht einmal Hinweise auf
Nebenwirkungen - das ist ein Spiel mit der Gesundheit der Kunden. Die
Wiedereröffnung der Verhandlung zeigt, dass das Gericht erheblichen
Klärungsbedarf sieht."
Tatsächlich hat eine Reihe wissenschaftlicher Studien den Verdacht
erhärtet, dass die der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das
verursachen können, was sie eigentlich verhindern sollen:
Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf
Herzkrankheiten. Dennoch hatte Unilever - unter anderem in einer
Presseerklärung - eine Aussage des Wissenschaftlers Prof. Hans-Ulrich
Klör verbreitet, demzufolge es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen
Hinweis" auf Nebenwirkungen von Lebensmitteln mit zugesetzten
Pflanzensterinen (wie Becel pro.activ) gebe. Gegen die Verbreitung
dieser irreführenden Aussage hatte foodwatch Unterlassungsklage
eingereicht.
In der mündlichen Verhandlung am 17. August bestätigte Unilever
vor Gericht eine Aussage eines Becel pro.activ-Produktmanagers in
einem Fernsehinterview, der zufolge Pflanzensterine zu Ablagerungen
in den Gefäßen führen können. Zudem zitierte die Berliner Zeitung
Prof. Hans-Ulrich Klör am 2. Oktober 2012 damit, dass das Risiko für
Nebenwirkungen lediglich "deutlich geringer" als bei anderen
Produkten oder Medikamenten sei - womit er implizit bestätigt, dass
bei Lebensmitteln mit Pflanzensterinen doch Nebenwirkungen möglich
sein können. foodwatch hatte angesichts dieses Textes Antrag auf
Wiedereröffnung der Verhandlung gestellt.
foodwatch forderte Unilever auf, die kritischen Studien nicht
länger zu ignorieren und Becel pro.activ nicht mehr frei verkäuflich
im Handel anzubieten, sondern allenfalls noch auf ärztliches Rezept
in der Apotheke. "Ein solches Produkt hat im Supermarkt nichts
verloren", so Oliver Huizinga. "Hätte der Hersteller nicht nur den
Umsatz, sondern auch die Gesundheit seiner Kunden im Blick, würde er
für die Margarine ein arzneimittelrechtliches Zulassungsverfahren
durchlaufen und die Sicherheit in klinischen Langzeitstudien
erforschen, bevor er sie Menschen zum Frühstück empfiehlt."
Link:
Informationen zu Becel pro.activ unter
http://www.abgespeist.de/becel_proactiv
Redaktionelle Hinweise:
- foodwatch-Klageschrift: http://bit.ly/O1VE27
- Weitere Informationen zur Klage: http://bit.ly/NfW3Q9
- Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
Mobil: +49 (0) 1 74 / 3 75 16 89
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76 - 26
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