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NDR Info exklusiv: Krankenkassen sammeln private Daten ihrer Patienten - Schaar kritisiert Praxis

Geschrieben am 09-10-2012

Hamburg (ots) -

Sperrfrist: 09.10.2012 01:00
Bitte beachten Sie, dass diese Meldung erst nach Ablauf der
Sperrfrist zur Veröffentlichung freigegeben ist.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Verfahren
zahlreicher Krankenkassen kritisiert, Versicherte umfassend zu ihrer
Erkrankung und ihrer persönlichen Situation zu befragen, sobald diese
Krankengeld beziehen. Schaar äußerte in einem Interview mit dem
Radioprogramm NDR Info starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Seine
Kritik richtet sich gegen sogenannte Selbstauskunftsbögen, die
regelmäßig an Versicherte verschickt werden, die arbeitsunfähig
geschrieben wurden: "Da wird bewusst versucht, die
Datenschutzmechanismen, die wir haben, auszuhebeln. Wir haben eine
Reihe von Beschwerden vorliegen, die sich gegen verschiedene Kassen
richten." Seine Behörde untersuche derzeit Fälle, in denen Patienten
beispielsweise nach ihrem familiären Umfeld, der Dosierung von
Medikamenten, Urlaubsplänen oder dem Verhältnis zum Arbeitsgeber
befragt wurden. Einigen Versicherten wurde dabei gedroht, die Zahlung
des Krankengeldes einzustellen, wenn sie den Fragebogen nicht
ausgefüllt zurückschicken.

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten dürften die Kassen
Fragebögen zudem nur dann verschicken, wenn Zweifel an der
Arbeitsunfähigkeit bestehen. Schaar sagte auf NDR Info: "Was die
Kasse abfragen darf, sind die harten Fakten: Liegt Arbeitsunfähigkeit
vor? Wie lange liegt sie vor? Ist abzusehen, wann sie beendet ist?"

Nach Angaben des Spitzenverbandes der Krankenkassen (GKV) sollen
die Selbstauskunftsbögen den Kassen helfen, sich einen "ersten,
möglichst objektiven Eindruck der Situation" zu machen, die zur
Arbeitsunfähigkeit geführt hat. Einige Kassen erklärten gegenüber NDR
Info, sie dürften Sozialdaten der Versicherten erheben und
speichern, um über die Zahlung von Krankengeld und die Beteiligung
des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) zu
entscheiden. Andere Kassen führten an, sie verwendeten einen
Standardfragebogen, der zwischen dem GKV und dem MDK vereinbart
worden sei. Dieses Formular sei allerdings ohne die Beteiligung
seiner Behörde erstellt worden, so der Bundesdatenschutzbeauftragte
Schaar.

Nach Auffassung des Bundesversicherungsamts, das Aufsichtsbehörde
der meisten Krankenkassen ist, darf lediglich der MDK solche
Sozialdaten erfragen. Bei Arbeitsunfähigkeit seien die Krankenkassen
verpflichtet, diesen zu beauftragen. Laut Gesetz sei allein der MDK
für die Erhebung medizinischer Daten zuständig. Dadurch sei
festgeschrieben, dass die Krankenkassen diejenigen Informationen
nicht erhalten sollen, die der MDK erheben darf. Eine pauschale
Datenerhebungsbefugnis durch Selbstauskunftsbögen sehe das Gesetz
nicht vor.

Rückfragen bitte an: Katja Keppner, NDR Info/Reporterpool,
040/4156-3873.



Pressekontakt:
NDR Norddeutscher Rundfunk
Presse und Information
Ralf Pleßmann
Telefon: 040 / 4156 - 2333
Fax: 040 / 4156 - 2199
r.plessmann@ndr.de
http://www.ndr.de


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