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Wenn die Blätter fallen: Zeit für Laubbläser und Laubsauger

Geschrieben am 12-10-2012

Hamburg (ots) - Prächtig sieht es aus, wenn die Sonne in den
rot-goldenen Blättern glitzert und sie gemächlich zu Boden segeln.
Doch manchem Hausbesitzer ist die Pracht eine Last. Das
Immobilienportal Immonet gibt Tipps, wie Sie das Laub wieder
loswerden.

Für Herbstlaub besteht, genau wie bei Schnee und Eis, Räumpflicht.
Zuständig für die Sicherheit auf öffentlichen Wegen wie Bürgersteigen
ist grundsätzlich die Gemeinde. Viele machen allerdings von der
gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, die Pflicht auf Hauseigentümer
angrenzender Grundstücke zu übertragen. Diese wiederum können ihre
Räumpflicht an Verwalter, Hausmeister oder Mieter weiterreichen. Das
muss aber ausdrücklich vertraglich geregelt sein, etwa im
Mietvertrag.

Mittlerweile gibt es Maschinen, die bei der lästigen Beseitigung
helfen. Statt zum altmodischen Rechen greifen immer mehr
Räumbeauftragte (Hauseigentümer, Hausmeister oder Mieter) zu
elektronischen oder mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubsaugern
und -bläsern. Die meisten Laubsauger bieten zusätzlich eine
Blasfunktion. Im "Ghostbuster"-Stil lässt sich das Laub so je nach
Gerät recht einfach aufsaugen (oft wird es in der Maschine auch
gleich zerkleinert) oder zu Haufen blasen, die dann nur noch
eingesammelt werden müssen.

Welches Gerät ist das richtige?

Vorteil von motorbetriebenen Geräten: flexibler Einsatz möglich,
da kein Verlängerungskabel benötigt wird. Eignet sich für große,
verwinkelte Grundstücke.

Vorteile von elektronisch betriebenen Geräten: Sie sind günstiger
in der Anschaffung (ab 60 Euro, mit Motor ab 100 Euro), verursachen
keine schädlichen Emissionen und es ist kein Nachfüllen von Benzin
und Öl nötig.

So komfortabel für den Räumbeauftragten, so störend sind die
Geräte oft für Anwohner. Denn mit bis zu 110 Dezibel ist der Betrieb
mitunter so laut wie ein Presslufthammer oder das Hupen eines Autos.
Deshalb ist der Einsatz von Laubsaugern und -bläsern nicht rund um
die Uhr gestattet.

Wann dürfen Laubsauger und Laubbläser zum Einsatz kommen?

Der Betrieb in Wohngebieten ist grundsätzlich gestattet.
Ausnahmen:

- zu den Ruhezeiten Sonn- und Feiertags ganztägig, an Werktagen
von 20 Uhr bis 9 Uhr

- darüber hinaus gilt für Laubsauger und Laubbläser ein
Betriebsverbot in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr sowie
von 17 bis 20 Uhr.

Auch wer sich an die Betriebszeiten hält, schont die Nerven seiner
Nachbarn, wenn er beim Kauf auf ein möglichst geräuscharmes Gerät
achtet. Um die 90 Dezibel laut werden Laubsauger- und bläser
allerdings immer.

Was muss ich beim Kauf von Laubsaugern und Laubbläsern beachten?

Saugleistung: Die Saugleistung wird in Kubikmeter pro Minute oder
Stunde angegeben. Die Auswahl reicht von 8 bis 15 Kubikmeter pro
Minute. Wer regelmäßig viel Laub beseitigen will, sollte eine
Leistung um die 12 Kubikmeter pro Minute wählen (etwa 700 Kubikmeter
pro Stunde).

Blasleistung: Die Blasleistung wird in Stundenkilometer angegeben.
250 km/h reichen für den Privatgebrauch völlig aus.

Leistung: Wichtiger als die Wattleistung sind Saug- und Blaskraft.
Ordentliche elektrische Geräte haben eine Leistung von ca. 2.000
Watt, bei Geräten mit Benzinmotor liegt man ab 0,75 Kilowatt richtig.

Gewicht: Drei bis acht Kilogramm können Laubsauger und -bläser
wiegen. Es gilt: Je leistungsfähiger, desto schwerer ist das Gerät.
Am besten testen Sie vorher, wie gut sich das Gerät anheben lässt.

Geschwindigkeitsregler: Hochwertigere Geräte verfügen über die
Möglichkeit, die Geschwindigkeit und damit die Leistung manuell zu
regulieren. Läuft das Gerät nicht auf Hochtouren, ist es entsprechend
leiser.

Auffangsack: Das eingesaugte Laub wird in einem mitgelieferten
Sack aufgefangen, der direkt am Gerät befestigt ist. Üblicherweise
wird es zuvor in der Maschine gehäckselt: So verringert sich das
Volumen des Laubs. Die Größe des Sacks reicht meist von 40 bis 60
Liter. Je größer der Sack, desto länger kann unterbrechungsfrei
gearbeitet werden - desto schwerer wird er aber auch.

Komfort: Ein (im besten Fall gepolsterter) Schulter- oder
Rückengurt ermöglicht das Arbeiten, ohne dass Arme und Schultern zu
schnell ermüden. Ist das Blas-/Saugrohr abnehmbar, lässt sich das
Gerät platzsparend verstauen. Manchmal gibt es am Rohr
Führungsrollen, die das Saugen erleichtern sollen. Für das Blasen ist
dieses Extra nicht zu gebrauchen.

Umweltverbände kritisieren den zunehmenden Einsatz von Laubsaugern
und -bläsern vor allem im privaten Bereich. Sie warnen vor den Folgen
für die Umwelt. Denn vor allem beim Saugen werden nicht nur Laub und
Äste erwischt, sondern auch Kleinsttiere wie Insekten. Die haben
aufgrund der üblichen Häckselfunktion keine Überlebenschance. Zudem
werde dem Boden die wichtige Deckschicht genommen, wobei die Fauna
gerät aus dem Gleichgewicht gerät. Die Bläser wirbeln außerdem Staub
auf - und damit Pilze, Sporen und Pollen, was auch für Menschen nicht
gesund ist. Die Geräte stören außerdem Tiere wie Vögel und Igel, die
oft in Laubhaufen Schutz suchen, und berauben sie ihrer Nahrung. Eine
Petition an den deutschen Bundestag, die das Verbot von Laubsaugern
und -bläsern erwirken sollte, scheiterte 2009. Alternativ können
Räumbeauftragte die Maschine stehen lassen und zu Harke und Rechen
greifen - vor allem, wenn die Herbstsonne scheint.

Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das
Immobilienportal Immonet.

Originalmeldung:
http://wohnen.immonet.de/garten/laubblaeser-und-laubsauger.html



Pressekontakt:
Medienkontakt
Birgit Schweikart
Leitung Corporate Communications
Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg
Tel: +49 40 3 47-2 89 35
E-Mail: presse@immonet.de

Presseservice: www.immonet.de/presse
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