(Registrieren)

Zusätzliche Kosten für einen zweisprachig geführten Kindergarten sind steuerlich abzugsfähig

Geschrieben am 12-10-2012

Neustadt a. d. W. (ots) -

- Aufwendungen für die Kinderbetreuung sind mit 2/3 der Kosten,
max. 4.000 EUR je Kind, als Sonderausgaben abziehbar.

- Wird ein Kind bereits im Kindergarten in eine Fremdsprache
eingeführt, gehören auch die Zusatzbeiträge dafür zu den
abziehbaren Kinderbetreuungskosten.

Zur Kinderbetreuung zählt hauptsächlich die Beaufsichtigung von
Kindern durch Dritte. Doch was gilt, wenn - was immer häufiger
vorkommt - ein zweisprachiger Kindergarten den Kindern bereits früh
eine Fremdsprache vermittelt?

Der Bundesfinanzhof hat hierzu in seinem Urteil vom 19.04.2012
(III R 29/11) klargestellt, dass der Begriff der Kinderbetreuung weit
zu verstehen sei. Er beinhaltet nicht nur die Beaufsichtigung der
Kinder, sondern auch die sinnvolle Gestaltung der Zeit in den
Kindereinrichtungen. Zu den steuerlich geförderten Aktivitäten zählt
auch das spielerische (!) Erlernen einer Fremdsprache.

"Werden neben den deutschen Erzieherinnen auch ausländische
Sprachassistentinnen für die Betreuung der Kinder eingesetzt, sind
die zusätzliche Aufwendungen bei den Eltern als
Kinderbetreuungskosten zu berücksichtigen," so Jörg Strötzel,
Vorsitzender der VLH. Wenn also die kindergartentypischen Aktivitäten
wie spielen, singen oder basteln im Vordergrund stehen, dann handelt
es sich um steuerlich begünstigte Kinderbetreuungskosten, auch wenn
dadurch nebenbei eine Fremdsprache erlernt wird.

Doch Achtung: Etwas anderes gilt, wenn die Kinder speziellen
Unterricht in ihrer Freizeit besuchen. Gehen die Kinder zum
Nachhilfeunterricht oder lernen sie ein Musikinstrument zu spielen,
dann steht nicht die Betreuung des Kindes im Vordergrund, sondern
dessen Bildung. Solche Aufwendungen sind nicht abziehbar.

Die VLH weist noch auf Folgendes hin: Bis 2011 konnten die Eltern
Kinderbetreuungskosten nur geltend machen, wenn sie berufstätig,
krank oder in Ausbildung waren - oder das Kind zwischen drei und fünf
Jahre alt war. Ab 2012 sind diese Einschränkungen weggefallen. Daher
können jetzt Kinderbetreuungskosten für alle Kinder ab deren Geburt
bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres geltend gemacht werden.

Über die VLH

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtlichen
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen erhalten Sie im Internet unter www.vlh.de oder unter
unserer kostenfreien Rufnummer 0800 1817616.

Dieser Pressetext steht Ihnen unter folgendem Link auch zum
Download bereit: http://ots.de/Rmf9n



Pressekontakt:

Bernhard Lauscher, Steuerberater
Fritz-Voigt-Straße 13
67433 Neustadt a. d. Weinstraße
Telefon 06321 49010
Telefax 06321 490149
E-Mail presse@vlh.de
Web www.vlh.de/presse


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

422703

weitere Artikel:
  • Techniker Krankenkasse: 2013 wird "Jahr der Gesundheit" - Mitglieder erhalten Dividende - Praxisgebühr wird erstattet Berlin (ots) - 2013 soll für die Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) das "Jahr der Gesundheit" werden. Dr. Jens Baas, Vorsitzender des TK-Vorstands: "Wir wollen sie informieren und motivieren, für ihre eigene Gesundheit aktiv zu werden. Präventions- und Vorsorgethemen werden dabei im Vordergrund stehen, da sie dort ansetzen, wo es besonders erfolgversprechend ist: bei der Vermeidung von Zivilisationskrankheiten." Zudem wird die TK für das Jahr 2013 eine Prämie von bis zu 80 Euro an ihre Mitglieder auszahlen. Das hat heute mehr...

  • EANS-Adhoc: Software AG / ERGEBNIS UND LIZENZERLÖSE ÜBERTREFFEN MARKTERWARTUNG IM 3. QUARTAL 2012 -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- Quartalsbericht 12.10.2012 - Lizenzumsatz im Geschäftsbereich BPE stieg um 20 Prozent - EBIT erreicht 60 bis 62 Mio. Euro - BPE-Lizenzen mit zweistelligem Wachstum in allen Regionen - ETS-Geschäft stabil auf Vorjahresniveau mehr...

  • EANS-Adhoc: Software AG / RESULTS AND LICENSING REVENUES EXCEED MARKET EXPECTATIONS IN THE 3RD QUARTER 2012 -------------------------------------------------------------------------------- ad-hoc disclosure pursuant to section 15 of the WpHG transmitted by euro adhoc with the aim of a Europe-wide distribution. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. -------------------------------------------------------------------------------- quarterly report 12.10.2012 - License revenue in the Business Process Excellence (BPE) division rose by 20 percent - EBIT of EUR60 to EUR62 million - BPE returns double-digit mehr...

  • EANS-Adhoc: Frauenthal Holding AG / Rückerwerb eigener Aktien im Wege eines öffentlichen (Teil-)Angebots ist überzeichnet -------------------------------------------------------------------------------- Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 12.10.2012 Frauenthal Holding AG: * Rückerwerb eigener Aktien im Wege eines öffentlichen (Teil-)Angebots ist überzeichnet * Aktuell ist mit einer Kürzung der Annahmeerklärungen im Ausmaß von etwas mehr als einem Drittel zu rechnen mehr...

  • SBB und Apple schliessen Lizenzvereinbarung ab Bern, Schweiz (ots) - Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB und Apple haben sich über die Nutzung der SBB Bahnhofsuhr auf Geräten wie iPad und iPhone verständigt. Dies haben die beiden Parteien in einer Lizenzvereinbarung geregelt. Für die Nutzung der Bahnhofsuhr der SBB auf Geräten wie iPad und iPhone haben sich die Schweizerischen Bundesbahnen SBB und Apple geeinigt und eine Lizenzvereinbarung abgeschlossen. Die Parteien haben vereinbart, dass sie über die Höhe der Lizenzgebühr wie auch über weitere Einzelheiten des Übereinkommens mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht