Schweizer Gerichtsurteil gegen deutsche Delfinschutz-Organisation - Tierschützer wollen sich wehren
Geschrieben am 18-10-2012 |
Hagen/Kreuzlingen (ots) - Am Mittwoch verurteilte das Schweizer
Bezirksgericht Kreuzlingen (Bodensee) das deutsche Wal- und
Delfinschutz-Forum (WDSF). Es darf nicht mehr behaupten, dass die
Delfinhaltung im Schweizer Vergnügungspark Connyland "Tierquälerei"
sei.
Das WDSF hatte von "katastrophalen Haltungsbedingungen" und
"Tierquälerei" gesprochen, nachdem sechs Delfine innerhalb von drei
Jahren in dem Vergnügungspark-Delfinarium gestorben waren und die
Tierschützer das Delfinarium inspiziert hatten. Im November 2011
verstarben zwei weitere Delfine in den künstlichen Becken. Eine
Autopsie ergab eine Antibiotikum-Vergiftung. Gegen zwei
Connyland-Tierärzte wurde eine Strafuntersuchung eingeleitet.
Das Connyland wehrte sich mit einer Zivilklage gegen die
WDSF-Aussage. Gerichtspräsident Urs Haubensak: "Man darf
grundsätzlich behaupten, dass die Delfinhaltung Tierquälerei ist."
Unzulässig sei diese Aussage aber gegenüber einem bestimmten
Delfinarium wie dem Connyland, wenn bekannt ist, dass eine
Strafuntersuchung läuft. Es läge damit eine Persönlichkeitsverletzung
vor, weil der unbefangene Leser bei der Behauptung von "Tierquälerei"
davon ausgehen würde, dass das Connyland bereits einen
Straftatbestand erfülle.
Connyland-Rechtsanwalt Dominik Hasler strapazierte das Gericht in
einem langatmigen Plädoyer mit einer Unzahl von Paragraphen und der
weiteren Forderung, dass das WDSF das Urteil auf seiner Homepage
veröffentlichen müsse. Dem folgte das Gericht jedoch nicht, weil
keine weiteren Verstöße festgestellt wurden. Der deutsche
Rechtsanwalt des WDSF, Gerd Schönfelder, forderte in kurzen und
präzisen Ausführungen das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, so
wie es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bereits
mehrmals bestätigt habe.
WDSF-Geschäftsführer Jürgen Ortmüller: "Das Urteil ist in meinen
Augen ein Witz. Das Recht auf freie Meinungsäußerung und der
Delfinschutz werden damit in der Schweiz mit Füssen getreten." Das
WDSF will die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, um dann ggf.
Berufung einzulegen.
Das Schweizer Parlament hat nach Eingaben des WDSF und anderer
Organisationen den Delfin-Import inzwischen verboten. Das
Connyland-Delfinarium wird daher nach eigenen Angaben im kommenden
Jahr schließen.
Pressekontakt:
Jürgen Ortmüller
0049/(0)15124030952
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