Mehr Sicherheit im Netz: KJM bewertet weiteres Altersverifikations-Konzept positiv
Geschrieben am 22-10-2012 |
München (ots) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat
mit einem Konzept von giropay eine weitere Lösung zur
Altersverifikation (AVS) für geschlossene Benutzergruppen in
Telemedien positiv bewertet. Nach dem
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) dürfen bestimmte
jugendgefährdende Inhalte in Telemedien nur dann verbreitet werden,
wenn der Anbieter durch geschlossene Benutzergruppen sicherstellt,
dass nur Erwachsene Zugriff darauf haben. Um Unternehmen Rechts- und
Planungssicherheit zu geben, bietet die KJM interessierten Anbietern
und Unternehmen an, ihre Konzepte zum technischen Jugendmedienschutz
daraufhin zu überprüfen, ob sie den gesetzlichen Anforderungen
genügen.
Für das AVS von giropay ist ein für das Online-Banking
angemeldetes Girokonto des Nutzers bei einer Bank oder Sparkasse
erforderlich, die am Online-Bezahlverfahren von giropay teilnimmt.
Das AVS-Konzept von giropay sieht vor, dass entweder isoliert oder in
Kombination mit einem Online-Bezahlvorgang an den Telemedien-Anbieter
die Meldung weitergeleitet wird, ob der jeweilige Nutzer ausweislich
der bei Kontoeröffnung erfolgten Identitätsprüfung volljährig ist.
Bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung mit einem kontoführenden
Kreditinstitut müssen der Kunde sowie etwaige weitere
Verfügungsberechtigte oder Bevollmächtigte von dem kontoführenden
Kreditinstitut anhand gültiger amtlicher Ausweispapiere eindeutig und
persönlich gemäß den Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und der
Abgabenordnung (AO) identifiziert werden. Die Übermittlung des
Altersmerkmals an den Telemedien-Anbieter erfolgt unmittelbar vor
jedem Zugriff auf eine geschlossene Benutzergruppe unter Verwendung
der technischen Infrastruktur des giropay-Systems zur
Online-Überweisung, das im gesicherten Online-Banking der
teilnehmenden Bank oder Sparkasse stattfindet. Der Nutzer muss seine
persönlichen Zugangsdaten zum Online-Banking eingeben und die
Transaktion des Altersmerkmals zusätzlich durch Eingabe einer zur
einmaligen Verwendung generierten smartTAN / mobileTAN oder durch
Einsatz seiner Signaturkarte autorisieren. Gibt es für ein Konto
mehrere Verfügungsberechtigte, die nicht über eigene Zugangsdaten
verfügen, so wird das Altersmerkmal des jüngsten
Verfügungsberechtigten mit-geteilt.
Gibt giropay dem Anbieter die Rückmeldung "volljährig", kann der
betreffende Telemedien-Anbieter unmittelbar im Anschluss daran den
Zugriff auf die geschlossene Benutzergruppe freigeben. Darüber hinaus
muss er die üblichen zusätzlichen Sicherungspflichten wie
Backdoorschutz, Verbindungstrennung nach Leerlauf oder zeitliche
Begrenzung einer Sitzung beachten.
Die KJM kam nach Prüfung des Konzepts von giropay zu dem Ergebnis,
dass es bei entsprechender Umsetzung die gesetzlichen Anforderungen
des JMStV zur Altersprüfung erfüllt. Anbieter, die sich des Konzeptes
für die Bildung einer geschlossenen Benutzergruppe bedienen, müssen
darüber hinaus die üblichen zusätzlichen Sicherungspflichten wie
Backdoorschutz, Verbindungstrennung nach Leerlauf oder zeitliche
Begrenzung einer Sitzung beachten.
Damit gibt es nun 27 von der KJM positiv bewertete Konzepte für
Altersverifikationssysteme. Dazu kommen derzeit sechs übergreifende
Jugendschutzkonzepte mit AVS als Teilelementen.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Leiterin der
KJM-Stabsstelle
Verena Weigand
Tel. 089/63808-262
E-Mail stabsstelle@kjm-online.de
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