Trianel kündigt Klage gegen Übertragungsnetzbetreiber TenneT an / Haftungsanspruch für Windpark-Betreiber noch ungelöst (BILD)
Geschrieben am 23-10-2012 |
Aachen/Berlin (ots) -
"Mit der vorgeschlagenen Neuregelung des Energiewirtschaftgesetzes
zeigt die Bundesregierung, dass sie sich der Herausforderungen des
Offshore-Ausbaus annehmen. Um die Haftungsfragen für
Windpark-Betreiber zu klären, sind allerdings Nachbesserungen
erforderlich", so Sven Becker, Sprecher der Geschäftsführung der
Trianel GmbH.
Der Geschäftsführer des Stadtwerke-Netzwerks Trianel war bei der
gestrigen Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie des
Deutschen Bundestages als Sachverständiger geladen. Im Fokus der
Anhörung stand der Entwurf eines dritten Gesetzes zur Neuregelung
energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. "Grundsätzlich begrüßen
wir den Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus der
Windenergie auf See", betont Becker vor dem Hintergrund der aktuellen
Probleme, von denen die gesamte Offshore-Branche betroffen ist. Um
den Ausbau nicht zu gefährden, seien vor allem die Haftungsfragen im
Zusammenhang mit den Verzögerungen beim Netzausbau zu klären.
Becker kritisiert konkret zwei Punkte. Erstens beschneide der in
der Diskussion befindliche Gesetzesentwurf das Recht des
Windpark-Betreibers, seinen tatsächlich durch die Verzögerungen
entstandenen Schaden gegenüber dem Übertragungsnetzbetreiber geltend
zu machen. Insbesondere Betreiber, deren Parks aktuell im Bau seien,
würden hier benachteiligt.
Zugleich beinhalte der aktuelle Entwurf ein gravierendes
technisches Problem. Um den Anspruch auf Entschädigung nutzen zu
können, müsste neben der abgeschlossenen Errichtung der Fundamente
auf See ebenfalls das parkinterne Umspannwerk fertig gestellt sein.
"Genauso wie die Windenergieanlagen muss das Umspannwerk mittels
Dieselgeneratoren versorgt werden. In unserem Fall müsste es während
des Spätherbstes und Winters durchgängig gewartet und betankt werden.
Das ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll", erläutert Becker.
Die Bundesregierung hat dem Gewährleistungsproblem bei der
Errichtung der Windenergieanlagen bereits Rechnung getragen, hier
müssen als Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch lediglich die
Fundamente gesetzt sein. Bei den Umspannwerken jedoch fordert der
Gesetzesentwurf fälschlicherweise eine vollständige Errichtung vor
dem Netzanschluss. Becker: "Durch eine einfache redaktionelle
Änderung kann hier nachgebessert werden." So könne der Nachweis für
die Betriebsbereitschaft der Anlagen auch anhand der fertiggestellten
und abgenommenen Gewerke erfolgen.
Wie nahezu alle Offshore-Projekte ist auch der Trianel Windpark
Borkum erheblich von den Verzögerungen beim Netzanschluss betroffen.
Aktuell teilte der verantwortliche Netzbetreiber TenneT dem
Stadtwerke-Netzwerk Trianel zum dritten Mal eine Verschiebung des
benötigten Netzanschlusses mit. Bereits im Mai und Juni dieses Jahres
zeigte der Netzbetreiber eine Verschiebung um jeweils zwei Monate an.
Noch bis April war TenneT von einer planmäßigen Fertigstellung der
Netzanbindung ausgegangen. Seitdem, also innerhalb von nur fünf
Monaten, hat sich eine Verzögerung von zehn Monaten ergeben.
Für die am Windpark beteiligten 33 Stadtwerke und Trianel sind
durch die im Sommer bekanntgewordenen Verzögerungen bereits
Mehrkosten in zweistelliger Millionenhöhe entstanden, da die
Errichtungskampagne für die Windkraftanlagen um mehrere Monate
verschoben werden musste. Welche Auswirkung die erneute Verzögerung
hat, ist derzeit noch nicht abzusehen.
Trianel hat auf Grundlage der bestehenden Gesetzeslage eine
Schadensersatzklage gegen TenneT eingereicht. "Wir wollen damit die
Interessen der kommunalen Gesellschafter wahren, die bereits aufgrund
der verzögerten Netzanbindung mit erheblichen Mitteln in Vorleistung
gehen mussten", so Klaus Horstick, Geschäftsführer des Trianel
Windparks Borkum. "Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass der für
Windparks in der Nordsee zuständige Netzbetreiber seiner Aufgabe
nicht gewachsen ist."
Stadtwerke und kommunale Energieversorger beteiligen sich
gemeinsam mit Trianel aktiv an der Energiewende und investieren rund
zwei Milliarden Euro in den Offshore-Windpark.
Pressekontakt:
Elmar Thyen, Leiter Unternehmenskommunikation
Fon +49 241 41320-413
Mobil +49 151 12 64 17 87
Fax +49 241 41320-308
e.thyen@trianel.com
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