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EANS-Hauptversammlung: HIRSCH Servo AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 31-10-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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HIRSCH Servo AG
A-9555 Glanegg 58, Kärnten
Tel. Nr. +43 (0)4277 2211 0
Homepage: www.hirsch-gruppe.com
ANMELDUNG: E-Mail Adresse: anmeldung.hirschservo@hauptversammlung.at
Fax Nr.: +43 (0)1 8900 500 73
SWIFT: GIBAATWGGMS
Wertpapier-Kenn-Nr. AT0000849757

Einladung

zu der am Donnerstag, den 29. November 2012, um 11 Uhr im Haus der
Industrie, Schwarzenbergplatz 4, Urbansaal, A-1031 Wien
stattfindenden

17. ordentlichen Hauptversammlung

T a g e s o r d n u n g:

1. Vorlage des geprüften Jahresabschlusses mit dem Lagebericht und dem
Corporate Governance - Bericht, des Konzernabschlusses mit dem
Konzernlagebericht, jeweils zum 30. Juni 2012, sowie des Berichtes des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011/2012
2. Bericht über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30. Juni 2012
ausgewiesenen Bilanzergebnisses
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und der
Mitglieder des Aufsichtsrates
4. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder
des Aufsichtsrates
5. Widerruf der Bestellung von Aufsichtsratmitgliedern vor Ablauf der
Funktionsperiode (§87 Abs 8 AktG)
6. Neuwahl von Aufsichtsratmitgliedern
7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012/2013


- Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung richtet sich nach § 111
Abs. 1. und 2. AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes. Nachweisstichtag ist
das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des
19.11.2012. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an

diesem Stichtag Aktionär ist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien
genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die der Gesellschaft unter der oben angeführten
Adresse in Schriftform oder Textform (auch per Telefax oder mit
unveränderbarem Anhang per E-Mail) bis längstens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 26.11.2012, zugehen
muss. Auf den Nachweis der Aktionärseigenschaft gemäß § 10a AktG
wird verwiesen.

- Der Jahresabschluss mit dem Lagebericht, der Corporate
Governance-Bericht, der Konzernabschluss mit dem Konzernlagebericht,
der Bericht des Aufsichtsrates und die Beschlussvorschläge sind
zur Einsicht für Aktionäre in den Räumlichkeiten der
Gesellschaft während der Geschäftszeiten aufgelegt und werden
auf Anfrage an Aktionäre versandt.

- Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 08.11.2012 bei der
Gesellschaft oder auf deren Homepage in die Unterlagen gemäß § 108
Abs. 3 und 4. AktG Einsicht zu nehmen.

- Den Aktionären steht das Recht zu, zu verlangen, dass
Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das
Recht zur Erstattung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das
Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das
Recht nach § 109 AktG kann bis längstens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, das ist der 08.11.2012, und das Recht nach §
110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung,
das ist der 19.11.2012, von jedem Aktionär in schriftlicher
Form (auch per Telefax oder mit unveränderbarem Anhang per
E-Mail) gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden.
Weitergehende Informationen über diese Rechte sind auf der Homepage
der Gesellschaft für jeden Aktionär zugänglich.

- Auf das Recht jedes Aktionärs, sich in der Hauptversammlung
durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen, wird hingewiesen
(§ 113 AktG und § 114 AktG). Jeder Aktionär, der zur Teilnahme
an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine
natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person schriftlich, das heißt
mit Unterschrift des Aktionärs, oder in der Textform erteilt werden.
"Textform" bedeutet, dass die Vollmacht in einer Urkunde oder
auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des Aktionärs genannt und der
Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift
oder anders erkennbar gemacht wird. "Schriftlich" ist die
Vollmacht auch dann, wenn sie über ein international verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute
(SWIFT) übermittelt wird,

dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. Jedenfalls ist die
Übermittlung der Vollmacht per Telefax zulässig. Dies gilt auch für den
Widerruf der Vollmacht. Für die Erteilung einer solchen Vollmacht kann das auf
der Homepage der Gesellschaft für ihre Aktionäre zugänglich gemachte
Vollmachtsformular verwendet werden (§ 114 Abs. 3. AktG). Dieses Formular
ermöglicht auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht. Hat ein Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn
dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht

erteilt worden ist. Die Vollmacht bzw. deren Widerruf muss der
Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Es wird
gebeten, die Vollmacht bzw. deren Widerruf entweder bei der
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder
vorab an die HIRSCH Servo AG an die oben angeführte
Postanschrift, E-Mail-Adresse bzw. Telefaxnummer zu übermitteln,
wobei die Vollmacht bzw. deren Widerruf in diesem Fall
jedenfalls bis 28.11.2012, 16.00 Uhr, bei der Gesellschaft
einlangen muss.

- Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des
Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft
veröffentlicht und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.

- Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 500.000
(fünfhunderttausend) Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen
amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis oder
Führerschein) zur Identitätsfeststellung mitzubringen.

Glanegg, am 31. Oktober 2012
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung:
Michaela Andritsch, Tel: 04277/2211-120,
E-Mail: michaela.andritsch@hirsch-gruppe.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HIRSCH Servo AG
Glanegg 58
A-9555 Glanegg
Telefon: +43(0)4277 2211 312
FAX: +43(0)4277 2211 370
Email: investor@hirsch-gruppe.com
WWW: www.hirsch-gruppe.com
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT0000849757
Indizes: WBI, Standard Market Continuous
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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