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Steuerfrei mit Freistellungsauftrag: Wie Anleger ihre Steuervorteile optimal nutzen (BILD)

Geschrieben am 07-11-2012

Saarbrücken (ots) -

Viele Deutsche sorgen für ihre Zukunft vor und legen ihr Geld auf
die hohe Kante. Dabei gilt: Auch für Kapitalerträge wie Zinsen und
Dividenden fallen Steuern an. Wer bei seiner Bank oder Versicherung
rechtzeitig einen Freistellungsauftrag stellt, vermeidet unnötige
Abzüge. CosmosDirekt erklärt, wie Anleger ihre Freibeträge clever
ausschöpfen.

Egal, ob das Geld auf dem Sparbuch landet, auf dem Girokonto
gehortet oder auf ein Bausparkonto eingezahlt wird: Um unnötige
Steuerabzüge zu vermeiden, lohnt es sich, einen Freistellungsauftrag
zu erteilen. Denn der Fiskus streicht ansonsten automatisch von allen
Kapitalerträgen 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag
und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

Mit dem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge (FSA) können
private Anleger ihren Finanzdienstleister beauftragen, ihre ersparten
Zinsen und Dividenden vom Steuereinzug freizustellen. Voraussetzung
ist, dass der Gewinn unter dem Steuerfreibetrag, auch
Sparer-Pauschbetrag genannt, liegt. Dieser beläuft sich für Ledige
auf 801 Euro jährlich, bei Ehepartnern auf 1.602 Euro pro Jahr. Der
Freibetrag kann je nach Bedarf auf verschiedene Anbieter aufgeteilt
werden.

"Sind die Steuern erst einmal abgeführt, muss man in der Regel bis
zur nächsten Steuererklärung warten, bevor man sein Geld
zurückbekommt", erläutert Michael Greifenberg, Versicherungsexperte
von CosmosDirekt. "Private Anleger sollten daher rechtzeitig daran
denken, einen kostenlosen Freistellungsauftrag bei ihrem
Finanzdienstleister zu stellen."

Fünf Tipps rund um den Sparer-Pauschbetrag

Tipp 1: Freibetrag geschickt aufteilen

Wenn verschiedene Sparverträge bei unterschiedlichen
Kreditinstituten bestehen, lohnt es sich, den Freibetrag sinnvoll auf
diese zu verteilen. Lässt etwa ein Tagesgeldkonto die meisten Zinsen
erwarten, sollte ihm auch ein Großteil des Freibetrages zugeordnet
werden. Achtung: In der Summe darf der Freistellungshöchstbetrag
nicht überschritten werden.

Tipp 2: Freistellungsaufträge auch bei Versicherungen möglich

Freistellungsaufträge für Kapitalerträge können Anleger nicht nur
bei Banken einreichen. Auch bei anderen Finanzdienstleistern wie
Versicherungen kann es sinnvoll sein, einen Auftrag einzurichten.

Tipp 3: Den Überblick behalten

Um die Übersicht zu behalten, tragen Anleger am besten alle
Anlagen, Zinserträge und erteilten Freistellungsaufträge in einer
Tabelle zusammen. Gut zu wissen: Bei Bedarf kann der
Sparer-Pauschbetrag jederzeit angepasst werden. Kunden von
CosmosDirekt können ihre Vertragsdetails jederzeit über das
Online-Portal meinCosmosDirekt einsehen und verwalten.

Tipp 4: Aufträge auf Steuer-ID prüfen

Wer einen neuen Freistellungsauftrag stellt, muss seit 2011 seine
Steueridentifikationsnummer (kurz Steuer-ID) angeben. Sie findet sich
beispielsweise auf dem Steuerbescheid. Bestehende Aufträge gelten
ohne Steuer-ID-Angabe nur noch bis Ende 2015.

Tipp 5: Auf Antragsfristen achten

Zinsen werden in der Regel am Ende des Jahres gutgeschrieben.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sparer ihre
Freistellungsaufträge eingerichtet haben. Um auf Nummer sicher zu
gehen ist es ratsam, die Änderungen bis vier Wochen vor Jahresende
einzureichen.

Über CosmosDirekt

CosmosDirekt ist DIE Versicherung. Mit einfachen und flexiblen
Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die
Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche.
Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr
als 1,6 Millionen Kunden vertrauen auf Deutschlands größten
Online-Versicherer. Zusätzliche Informationen rund um CosmosDirekt
gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.



Pressekontakt:
Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de

Verena Schick
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7179
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: verena.schick@cosmosdirekt.de


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