Mein Auto, dein Auto: Das sollten Fahrzeugbesitzer beim Verleih des eigenen Wagens wissen (BILD)
Geschrieben am 08-11-2012 |
Saarbrücken (ots) -
Umzug, Familienausflug oder Spritztour - Gründe, das eigene Auto
an Familienangehörige oder Freunde zu verleihen, gibt es viele. "Es
wird schon nichts passieren", lautet dabei häufig das Motto. Sind die
weiteren Fahrer jedoch im Kfz-Versicherungsvertrag nicht eingetragen,
kann es im Schadenfall schnell teuer werden. CosmosDirekt zeigt, was
Autofahrer beachten müssen, wenn sie das eigene Fahrzeug verleihen.
"Kann ich mal dein Auto haben?" Für die meisten deutschen
Autofahrer (83 Prozent) ist es kein Problem, auch den Partner,
Verwandte oder enge Freunde mit dem eigenen Wagen fahren zu lassen.
Jeder zehnte Fahrer (11 Prozent) gibt das Steuer gar nicht aus der
Hand. Das ergab eine aktuelle forsa-Umfrage im Auftrag von
CosmosDirekt.(1) Was es zu beachten gibt, wenn man andere hinters
Steuer lässt, erklärt Roman Wagner, Kfz-Experte bei CosmosDirekt.
Zusätzliche Fahrer immer angeben
Generell empfiehlt es sich, alle Personen in den
Kfz-Versicherungsvertrag aufzunehmen, die mit dem Wagen unterwegs
sind. "Bereits beim Abschluss einer Autoversicherung sollte man daher
überlegen, wer das Auto künftig nutzt. Hier kann zwischen
verschiedenen Versicherungsvarianten gewählt werden", so Wagner. Bei
der Ermittlung des zu zahlenden Betrags spielt oft das Alter des
jüngsten Fahrzeugnutzers eine Rolle. So fallen meist für Fahranfänger
zwischen 18 und 24 Jahren höhere Beiträge an als für erfahrene
Autofahrer.
Nachzahlung statt Vergünstigung
Ist im Kfz-Vertrag angegeben, dass das versicherte Fahrzeug
ausschließlich von einer bestimmten Person genutzt wird, profitiert
der Versicherungsnehmer von günstigeren Kfz-Beiträgen. Wird das Auto
dann aber an jemand anderes verliehen, kann das teuer werden. Bei
einem Unfall zahlt die Kfz-Haftpflicht zwar die Schäden, die einem
Dritten entstanden sind. Der Versicherte muss jedoch im Anschluss die
Beiträge nachzahlen, die er auf Grund der vertraglichen
Vereinbarungen zuvor gespart hat. Zudem hat der Kfz-Versicherer die
Möglichkeit, eine Vertragsstrafe zu erheben. Dies kann ein kompletter
Jahresbeitrag sein. "Wer bei seiner Versicherung angibt, dass
beliebige Fahrer das Auto nutzen dürfen, ist in jedem Fall auf der
sicheren Seite", so Wagner.
Höherer Vollkasko-Beitrag nach einem Unfall
Verursacht ein nicht-eingetragener Fahrer mit einem geliehenen
Auto einen Unfall, kommt die Vollkaskoversicherung für die Schäden am
Fahrzeug auf - abzüglich einer ggf. vereinbarten Selbstbeteiligung.
Im Anschluss wird der Kfz-Versicherungsvertrag in eine niedrigere
Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Der Versicherungsnehmer muss
somit künftig einen höheren Vollkasko-Beitrag zahlen. "Problematisch
wird es, wenn für das Auto gar kein Vollkasko-Schutz besteht", sagt
Kfz-Experte Wagner. "Ein Unfall kann dann zur echten Belastungsprobe
für die Freundschaft werden. Denn auch die
Privat-Haftpflichtversicherung greift in diesem Fall nicht."
Über CosmosDirekt
CosmosDirekt ist DIE Versicherung. Mit einfachen und flexiblen
Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die
Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche.
Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr
als 1,6 Millionen Kunden vertrauen auf Deutschlands größten
Online-Versicherer. Zusätzliche Informationen rund um CosmosDirekt
gibt es im Internet unter www.cosmosdirekt.de.
(1) Repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt vom
September 2012 unter 1.011 Autonutzern
Pressekontakt:
Stefan Göbel
Leiter Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7100
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: stefan.goebel@cosmosdirekt.de
Ina Pfeifer
Unternehmenskommunikation
Telefon: 0681 966-7183
Telefax: 0681 966-6662
E-Mail: ina.pfeifer@cosmosdirekt.de
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