Studie zu Diskriminierungen im kirchlichen Arbeitsrecht veröffentlicht
Geschrieben am 09-11-2012 |
Overath (ots) - ARD-Politmagazin Panorama greift Ergebnisse auf -
Konfessionslosenverband fordert politische Konsequenzen
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA)
veröffentlicht heute auf seiner Webseite die Ergebnisse einer Studie
zu Auswirkungen des diskriminierenden kirchlichen Arbeitsrechts.
Vorab hatte das ARD-Politmagazin Panorama bereits einige Details
aufgegriffen und Studienleiterin Corinna Gekeler interviewt. "Die
Kirchen setzen sich über die Menschenrechte auf Glaubens- und
Gewissensfreiheit und auf Privatleben hinweg. Und die Politik schaut
zu, statt die Beschäftigten vor Diskriminierung zu schützen", findet
die Politologin. In ihrer Untersuchung stellt sie exklusiv 35 Fälle
von direkt durch Diskriminierung Betroffenen vor und wertet
zahlreiche weitere, bereits bekannt gewordene Fälle aus. Die Berichte
belegen, wie die kirchlichen Sonderrechte Bewerbungsprozesse sowie
Arbeitsalltag und Privatleben prägen.
Der Konfessionslosenverband fordert angesichts der dokumentierten
Diskriminierung politische Konsequenzen. "Es ist höchste Zeit, dass
die europäischen Antidiskriminierungsrichtlinien auch in Sozial- und
Bildungseinrichtungen in kirchlicher Trägerschaft umgesetzt werden",
sagte dazu IBKA-Pressesprecher Rainer Ponitka. Die Studie habe auch
Möglichkeiten aufgezeigt, wie der Ausgrenzung konfessionsloser und
andersgläubiger Arbeitnehmer ein Riegel vorgeschoben werden könne.
Hintergrund:
Das Betriebsverfassungsgesetz findet in kirchlichen Einrichtungen
keine Anwendung (BetrVG § 118, Abs. 2). Auch das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz nimmt Beschäftigungsverhältnisse bei Kirchen
und ihren Einrichtungen vom Verbot der unterschiedlichen Behandlung
wegen der Religion oder der Weltanschauung aus (AGG § 9). Dadurch
gibt es bis heute über eine Million Arbeitsplätze, zu denen Juden,
Muslime, Buddhisten und Konfessionslose keinen Zugang haben. Dabei
geht es nicht um kirchliche Tätigkeiten im eigentlichen Sinne, wie
Seelsorge und Verkündigung, sondern um Ärzte und Kindergärtnerinnen,
Krankenpfleger und Bürokräfte, Reinigungspersonal und Hausmeister.
Wer in kirchlichen Sozialeinrichtungen beschäftigt ist, muss nicht
nur auf das Recht auf Religionsfreiheit verzichten, sondern auch das
Privatleben nach den Vorstellungen der Kirche ausrichten. Bei einem
Verstoß droht die Kündigung. Ein Kirchenaustritt oder Wechsel der
Glaubensrichtung führt generell zur Entlassung, in katholischen
Einrichtungen sind auch die Wiederverheiratung nach einer Scheidung
oder das öffentliche Bekenntnis zu einer homosexuellen Partnerschaft
Kündigungsgründe.
Die Studie von Corinna Gekeler entstand im Rahmen der Kampagne
"Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA).
Weiterführende Links:
Die Studie auf der IBKA-Webseite:
www.ibka.org/Studie_kirchl_Arbeitsrecht
Die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz"
(GerDiA): www.gerdia.de
Über den IBKA:
Im IBKA haben sich nichtreligiöse Menschen zusammengeschlossen, um
die allgemeinen Menschenrechte - insbesondere die
Weltanschauungsfreiheit - und die konsequente Trennung von Staat und
Religion durchzusetzen. Wir treten ein für individuelle
Selbstbestimmung, wollen vernunftgeleitetes Denken fördern und über
die gesellschaftliche Rolle von Religion aufklären.
Pressekontakt:
Rainer Ponitka
IBKA e.V., Pressesprecher
Tilsiter Str. 3
51491 Overath
Tel.: +49-(0)2206 8673261
Mobil: +49-(0)170-8122250
E-Mail: rainer.ponitka@ibka.org
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