Das geltende Recht für Paare in den 27 EU-Ländern /
www.coupleseurope.de
Geschrieben am 09-11-2012 |
Berlin (ots) - Die Bürger der Europäischen Union haben ab heute
Zugang zu Informationen über das Güterrecht von Eheleuten und
Partnern sämtlicher EU-Länder in der Sprache ihrer Wahl. Die von den
Notaren Europas mit Unterstützung der Europäischen Kommission
erstellte Website www.coupleseurope.eu ist nunmehr im Internet
verfügbar. Sie informiert über das in den 27 Mitgliedstaaten geltende
Recht und liefert in 21 Sprachen Antworten auf Rechtsfragen, die sich
Paare in Europa stellen.
Dank des nutzerfreundlichen Aufbaus der Datenbank findet der
Bürger schnell und einfach die gewünschten Informationen:
- Welche güterrechtlichen Folgen hat die Scheidung / Trennung?
- Welches Recht ist auf die Vermögenswerte eines Paares anwendbar?
- Was sieht das Recht für die Vermögenswerte eingetragener und
nicht-eingetragener Partnerschaften vor?
- Welche güterrechtlichen Folgen hat der Tod eines Ehegatten /
Partners?
Um jüngsten Entwicklungen der Rechtslage in Europa und den
Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wird die Seite regelmäßig auf den
neusten Stand gebracht.
Zahlen der Europäischen Kommission zufolge gibt es derzeit ca. 16
Millionen internationale Paare in der EU. Von 2,4 Millionen Ehen, die
im Jahr 2007 eingegangen wurden, weisen 13% (310.000) einen
internationalen Bezug auf, und von den 211.000 Partnerschaften, die
2007 in der EU registriert wurden, waren 41.000 international
geprägt. "Die Notare Europas schaffen für Paare in Europa
Rechtsicherheit", sagt Notar Tilman Götte, Präsident des Rats der
Notariate der Europäischen Union (CNUE).
Zahlreiche internationale Paare besitzen Vermögen - in Form von
Immobilien oder Bankkonten - in mehreren Ländern. Wenn es bei einer
Scheidung, durch Trennung von Tisch und Bett oder im Todesfall zu
einer Aufteilung des Vermögens kommt, sind sie häufig mit
Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Kosten konfrontiert. Gegenwärtig
ist es schwer zu ermitteln, welches Gericht zuständig und welches
Recht anwendbar ist. Die Rechtsvorschriften in den einzelnen Ländern
weichen stark voneinander ab und können teilweise Rechtskollisionen
verursachen. Kosten, die durch Einleitung paralleler Verfahren in
mehreren Ländern, die Komplexität der Rechtssache und der damit
verbundenen Gerichtsverfahren entstehen, werden auf jährlich 1,1
Milliarden Euro geschätzt.
Das Projekt "Paare in Europa" folgt dem Vorbild der Website
www.successions-europe.eu, die im Mai 2010 mit Unterstützung der
Europäischen Kommission eingerichtet wurde. Diese Seite ist ebenfalls
ein mehrsprachiges Portal, das Informationen über das Erbrecht der
Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt. Bis zum heutigen Tage wurde die
Seite von 700.000 Besuchern aufgerufen. Informieren Sie sich auf
www.coupleseurope.eu, DIE Website für Paare in Europa!
Weiterführende Informationen:
Bundesnotarkammer - Tel.: +49 30 383866-0 - bnotk@bnotk.de
CNUE-Büro - Tel. : +32 2 513 95 29 - E-Mail: info@cnue.be
Der CNUE im Überblick:
Der Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE) ist das
offizielle Vertretungsorgan der Notare gegenüber den europäischen
Institutionen. Als Sprachrohr des Berufsstands kommuniziert er
gemeinsame Beschlüsse gegenüber den Instanzen der Europäischen Union.
Der Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE) zählt 21
Mitgliedsnotariate der Europäischen Union. Die europäischen
Notarkammern sind im CNUE durch die Präsidenten ihrer nationalen
Berufskammern vertreten. Der CNUE untersteht einem Präsidenten, der
Sprecher des CNUE ist und für die Amtszeit eines Jahres gewählt wird.
Pressekontakt:
Dr. Andreas Brandt, Notarassessor
E-Mail: a.brandt@bnotk.de
Tel.: 030-3838660
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