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ChannelPartner warnt vor Abzocke bei Einträgen in Branchenverzeichnisse

Geschrieben am 20-11-2012

München (ots) - Versteckte und überhöhte Kosten für Einträge in
völlig unbekannte Portale / Vertragsbedingungen genau prüfen /
Polizei warnt vor Anbietern, die mit fehlerhaften Daten zur
Richtigstellung locken / Schreiben oft in rechtlicher Grauzone /
Verantwortliche sitzen meist im Ausland, was Kündigung oder
Rückforderung erschwert

Für Gewerbetreibende ist ein aktueller Eintrag in einschlägigen
Branchenverzeichnissen oft ein Muss. Allerdings treten immer häufiger
unseriöse Anbieter in Erscheinung, die Unternehmern mit versteckten
und nicht selten überhöhten Kosten für Einträge in völlig unbekannte
Portale wirtschaftlichen Schaden zufügen. Darauf weist das
ITK-Fachhandelsmagazin ChannelPartner der IDG Business Media GmbH in
seiner aktuellen Ausgabe (22/2012) hin. Erst vor Kurzem hat etwa das
Polizeipräsidium Oberfranken vor entsprechenden Angeboten der Portale
"Branchenbuch der Region" und "branchen-local.com" gewarnt.

Wie ChannelPartner weiter berichtet, sollten Unternehmen die meist
per Fax zugestellten Angebote zum Eintrag in ein Branchenverzeichnis
stets sehr sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für die oft im
Kleingedruckten oder online auf entsprechenden Webseiten einsehbaren
Vertragsbedingungen. Nicht selten geht nämlich mit der Aktualisierung
der eigenen Firmendaten der Abschluss eines Vertrages einher, der bei
einer mehrjährigen Laufzeit schnell einen vierstelligen Betrag
verursachen kann. Nach Erkenntnissen der Polizei gibt es zudem
Portale, die absichtlich fehlerhafte Firmendaten ausweisen, um bei
Unternehmen einen größeren Rücklauf zu erzielen. So beschäftigen sich
mittlerweile spezialisierte Rechtsanwälte mit den Opfern der
Verzeichnis-Abzocker: "Leider sind diese Schreiben oft sehr gut
formuliert und bewegen sich somit in einer legalen Grauzone. Es gibt
durchaus Richter, die von einem Kaufmann verlangen, dass er sich
gewissenhaft alles durchliest, bevor er es unterschreibt", schreibt
beispielsweise der Rechtsanwalt Max Jelinek in seinem Blog auf dem
Portal Anwalt.de. Zudem würden die Verantwortlichen solcher Angebote
oft im Ausland sitzen, was eine Kündigung oder gar die Durchsetzung
von Rückforderungsansprüchen zusätzlich erschwert.



Pressekontakt:
Christian Meyer,
Chefredaktion ChannelPartner,
Tel.: 089/360 86-396,
E-Mail: cmeyer@channelpartner.de,
www.channelpartner.de


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