Hagen (ots) - Blut muss heute nicht mehr fließen wie etwa in
England vor 850 Jahren, als der Erzbischof Thomas Becket am Hochaltar
der Kathedrale von Canterbury erschlagen wurde, wenn Staat und Kirche
um die Abgrenzung ihrer jeweiligen Sphären streiten. In unseren
gesitteteren Zeiten tragen wir solche Konflikte gewaltfrei aus, zum
Beispiel vor dem Bundesarbeitsgericht. Dessen gestriges Urteil ist
gleichwohl von nicht weniger fundamentaler Bedeutung.
Im
modernen Staat darf es keine rechtsfreien, genauer gesagt, keine vom
weltlichen Recht freien Zonen geben. Seit der Französischen
Revolution ist das so. Im Staat des Grundgesetzes, der Bundesrepublik
des 21. Jahrhunderts, dürfte es demzufolge auch keine
streikrechtsfreie Zone geben.
Das es sie bislang in
kirchlichen Einrichtungen doch gibt, hat mit der deutschen
Verfassungstradition zu tun, die anders als in Frankreich den
strikten Laizismus nicht kennt. Seit 1919 gibt es hier jene Klauseln,
die der Kirche einen Rest ihrer einstigen Rechtsautonomie noch immer
verbürgen. Dass sich daran nichts ändert, darüber hat bislang das
Verfassungsgericht penibel gewacht. Das gestrige Urteil ist das erste
eines höchsten Bundesgerichts, das dieses kirchliche Sonderrecht in
Frage stellt: Ja, auch Mitarbeiter von Caritas oder Diakonie sollen
streiken dürfen.
Und warum auch nicht? Was Ärzte,
Altenpfleger oder Kindergärtnerinnen tun, sind schließlich höchst
weltliche Verrichtungen, ob im kirchlichen Dienst oder nicht. Es
braucht daher auch nicht mit anderen Maßstäben gemessen zu werden als
mit jenen, die für alle Arbeitnehmer in diesem Land gelten.
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- Mitteldeutsche Zeitung: zu Streikrecht an kirchlichen Einrichtungen Halle (ots) - Dass an kirchlichen Einrichtungen nicht gestreikt
werden darf, ist bundesdeutsche Tradition. Die Gewerkschaften hatten
sich damit auch lange abgefunden, weil die kirchlichen Arbeitgeber
gut bezahlten und sich an die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes
anlehnten. Doch mit dieser Beschaulichkeit ist es seit rund 15 Jahren
vorbei. Der Staat will sparen und sorgte deshalb auch im Sozialsektor
für Wettbewerb, der immer häufiger über den Preis ausgetragen wird.
Vor allem die evangelische Diakonie zeigte sich oft von einer mehr...
- Rheinische Post: Angst vor Raucher-Basis
= Von Ulli Tückmantel Düsseldorf (ots) - Als Rheinländer ist man versucht, für einen
Moment zu glauben, die rot-grüne Landesregierung wäre einem Anfall
pragmatischer Vernunft erlegen, als sie sich durchrang, das strikte
Gaststätten-Rauchverbot nicht zum 1. Januar, sondern erst zum 1. Mai
2013 in Kraft treten zu lassen. So werden die Karnevalssitzungen, die
vielerorts schon heute vor halbleeren Sälen stattfinden, nicht mitten
in der Session zusätzlich belastet. Viel wahrscheinlicher ist jedoch,
dass Rot-Grün das Gesetz aus schlichter Konfliktscheu und Angst mehr...
- Schwäbische Zeitung: Die Kirche ist kein Konzern - Kommentar Leutkirch (ots) - Die kirchlichen Arbeitgeber von Diakonie und
Caritas haben vor dem Bundesarbeitsgericht ein bisschen verloren, und
sie sollten den Richtern ein bisschen dankbar sein, statt neue
Instanzen anzurufen. Denn das Urteil deckt nur auf, was Realität ist:
Die 1,2 Millionen Beschäftigten in Krankenhäusern und Einrichtungen
sind normale Arbeitnehmer. So hat sich das im Laufe der Jahrzehnte
ergeben - auch wenn die Sache so eigentlich nicht gedacht war. Daran
hat eindrücklich der Papst in seiner Freiburger Rede erinnert. Er hat mehr...
- Rheinische Post: Das Recht der Kirchen
= Von Frank Vollmer Düsseldorf (ots) - Auch wenn es mal kräftig im Gebälk knirscht,
muss man nicht gleich das ganze Haus abreißen - die Wahrheit dieses
Satzes auch in politischen Dingen belegt das gestrige Urteil des
Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht. Zwar haben die
Richter dem generellen Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen ein
Ende gemacht. Zugleich haben sie aber den Kirchen eine goldene Brücke
gebaut, wie sie ihren Sonderweg im kirchlichen Arbeitsrecht weiter
beschreiten können: indem sie die Gewerkschaften einbeziehen und sich mehr...
- Weser-Kurier: Kommentar zum Streikrecht bei kirchlichen Arbeitgebern Bremen (ots) - Schon lange sind kirchliche Arbeitgeber im
wirtschaftlichen Wettbewerb der Welt angekommen - auch dort gibt es
Fälle von Lohndumping. In dem teils harten Geschäft kommt man mit
Konsens am grünen Tisch nicht weit. Eine "Verhandlung auf Augenhöhe",
wie sie von Kirchen behauptet wird, verblasst in einem solchen Fall
zur reinen Theorie. Das Urteil könnte auf diese Weise zumindest den
"schwarzen Schafen" unter den kirchlichen Arbeitgebern zusetzen und
für mehr Druck sorgen, wenn sich die Gewerkschaften einmischen. Mit
dem mehr...
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