Arbeitnehmern drohen 2013 Einbußen beim Monatsnetto / Steuerliche Freibeträge müssen neu beantragt werden
Geschrieben am 21-11-2012 |
Nürnberg (ots) - Vielen Arbeitnehmern drohen im kommenden Jahr
Einbußen beim monatlichen Nettolohn, wenn sie jetzt nicht handeln.
Grund: Die Freibeträge, die auf ihrer Lohnsteuerkarte bzw. der
Ersatzbescheinigung des Finanzamtes eingetragen sind, müssen neu
beantragt werden. Denn beim Umstieg auf die elektronische
Lohnsteuerkarte werden die alten Freibeträge nicht mehr
berücksichtigt. Darauf weist die DATEV eG hin, mit deren Software
monatlich elf Millionen Lohnabrechnungen erstellt werden.
Mit der gesetzlichen Einführung der elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum 1. Januar 2013 wird die alte
Lohnsteuerkarte endgültig abgeschafft. Künftig werden die darauf
eingetragenen Merkmale wie Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträge,
Kirchenzugehörigkeit und Freibeträge dem Arbeitgeber online zur
Verfügung gestellt. Auf Basis dieser Daten wird dann aus dem
jeweiligen Bruttolohn der Nettolohn errechnet. Die Hürde: Mit dem
Einstieg der Arbeitgeber in das papierlose Verfahren im Laufe des
Jahres 2013 werden die Freibeträge quasi auf Null zurückgestellt.
Arbeitnehmer müssen diese also neu beantragen, um monatlich nicht
mehr Lohnsteuern abzuführen als notwendig. Ausnahmen gibt es
lediglich bei den Pauschbeträgen für Menschen mit Behinderungen und
Hinterbliebene, die bereits über das laufende Jahr hinaus gewährt
wurden.
Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt oder online
Die Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung sind erhältlich beim
Finanzamt oder unter www.elster.de. Darin müssen ähnlich wie in der
Steuererklärung Angaben zur Person, zu den Kindern, zum Einkommen, zu
Werbungskosten, Sonderausgaben oder Ähnliches vom Arbeitnehmer oder
seinem Steuerberater ausgefüllt und dann beim zuständigen Finanzamt
eingereicht werden. Dieses hinterlegt die neuen Daten in der
ELStAM-Datenbank und überreicht dem Arbeitnehmer einen entsprechenden
Ausdruck. Bei Abweichungen in der ersten Lohnabrechnung, für die der
jeweilige Arbeitgeber die ELStAM-Daten eingesetzt hat, sollten
Arbeitnehmer Kontakt mit dem Finanzamt aufnehmen.
Früher mussten die Freibeträge jährlich neu beantragt und in die
Lohnsteuerkarte eingetragen werden. Für die Übergangszeit 2011/2012,
in der ELStAM noch nicht funktionierte, aber auch keine neuen
Lohnsteuerkarten ausgestellt wurden, verlängerte sich die Gültigkeit
der alten Freibeträge automatisch. Dies endet mit dem ersten Abruf
der ELStAM-Daten durch den jeweiligen Arbeitgeber im Laufe des Jahres
2013.
Jeder Arbeitnehmer ist für die Richtigkeit seiner
Lohnsteuermerkmale verantwortlich. Korrekturen muss er zeitnah beim
Finanzamt angeben. Hat er beispielsweise noch Kinderfreibeträge für
Nachwuchs eingetragen, der längst flügge geworden ist, drohen im
Rahmen der Einkommensteuererklärung deutliche Nachzahlungen.
Umgekehrt profitiert er schon bei den Gehaltszahlungen von korrekten
Freibeträgen, weil er jeden Monat weniger Lohnsteuer zahlt und nicht
auf Erstattung nach der jährlichen Steuererklärung warten muss.
Freibeträge, die jetzt neu zu beantragen sind, können
beispielsweise für hohe Werbungskosten wegen weiter Fahrten zwischen
Wohnung und Arbeitsstätte, regelmäßige Sonderausgaben für
Unterhaltsleistungen oder außerordentliche Belastungen durch
Krankheit in Anspruch genommen werden. Über elster.de kann jeder
Arbeitnehmer zukünftig nach der Registrierung jederzeit seine Daten
überprüfen. Änderungen, die er dem Finanzamt meldet, werden durch das
neue elektronische Verfahren zeitnah vom Arbeitgeber bei der
Nettolohnberechnung berücksichtigt.
Weitere Informationen finden Interessierte auf www.datev.de unter
Elektronische Lohnsteuerkarte.
Über DATEV
Die DATEV eG, Nürnberg, ist das Softwarehaus und der
IT-Dienstleister für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und
Rechtsanwälte sowie deren zumeist mittelständische Mandanten. Über
den Kreis der Mitglieder hinaus zählen auch Unternehmen, Kommunen,
Vereine und Institutionen zu den Kunden. Das Leistungsspektrum
umfasst vor allem die Bereiche Rechnungswesen, Personalwirtschaft,
betriebswirtschaftliche Beratung, Steuern, Enterprise Resource
Planning (ERP), IT-Sicherheit sowie Organisation und Planung. Mit
nahezu 40.000 Mitgliedern, rund 6.300 Mitarbeitern und einem Umsatz
von 731 Millionen Euro im Jahr 2011 zählt die 1966 gegründete DATEV
zu den größten Informationsdienstleistern und Softwarehäusern in
Europa. So belegt das Unternehmen beispielsweise im bekannten
Lünendonk-Ranking Platz Vier in der Kategorie Softwarehäuser
(gelistet nach Umsatz in Deutschland).
Pressekontakt:
DATEV eG
Claudia Specht
Tel. 0911 319-1450
claudia.specht@datev.de
www.datev.de/presse
www.datev.de/pressefoto
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