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Wohnungsnot in Deutschland: Tipps zum Mieterglück (BILD)

Geschrieben am 22-11-2012

Hamburg (ots) -

In deutschen Großstädten werden die Mietwohnungen knapp. München
(31.000), Frankfurt (17.500) und Hamburg (15.000) sind die drei
deutschen Städte mit dem größten Wohnungsmangel. Laut aktuellem
Bericht der Bundesregierung zum Immobilien- und Wohnungsmarkt ergibt
sich für den Zeitraum 2010 bis 2025 ein jährlicher Neubaubedarf von
183.000 Wohnungen. Grund ist unter anderem die Veränderung der
Bevölkerungsstruktur, durch die es mehr ältere Menschen gibt. Zudem
wohnen immer mehr Menschen allein, was die Anzahl der Haushalte in
die Höhe treibt. Hinzu kommt der schlechte Zustand vieler Immobilien.
Alte Häuser werden nicht mehr saniert und müssen somit abgerissen
werden. Dieser Zustand hat nicht nur Auswirkungen auf
Wohnungssuchende, sondern teilweise auch auf bestehende
Mietverhältnisse. Anja-Mareen Decker, Leiterin der
Advocard-Rechtsabteilung, gibt Ratschläge für das richtige Verhalten
gegenüber dem Vermieter oder bei der Wohnungssuche:

Ratschlag 1: Mieterhöhung nicht einfach hinnehmen

Wohnungseigentümer haben das Recht, bei neuen Mietern eigenständig
über die Mietsteigerung zu entscheiden. Bei Bestandsmietern ist die
Mieterhöhung hingegen gesetzlich geregelt und richtet sich nach der
ortsüblichen Vergleichsmiete. "Auch wenn die aktuelle Situation auf
dem Wohnungsmarkt viele Mieter einschüchtert, mit ihrem Vermieter in
Kontakt zu treten, sollten sie überprüfen, ob die geforderte
Mietsteigerung dem Gesetz entspricht", so Anja-Mareen Decker. "Auf
folgende Formalien sollten Mieter achten: Der Vermieter muss die
Steigerung begründen, beispielsweise mithilfe des Mietspiegels. Er
darf frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der letzten
Mieterhöhung eine neue verlangen. Wichtige Fakten, die aber nur die
wenigsten wissen", erklärt die Advocard Rechtsschutz-Expertin.

Ratschlag 2: Keine Angst vor dem Vermieter

Der zunehmende Druck im Wohnungsmarkt sollte keine Einschränkung
auf Mieterseite hervorbringen. Anja-Mareen Decker: "Mieter zahlen
schließlich regelmäßig Geld, um unbeschwert in ihrer Wohnung leben zu
können. Also keine Angst vor begründeten Reklamationen."
Wohnungsmängel wie zum Beispiel Lärm oder bauliche Fehler müssen dem
Vermieter umgehend gemeldet werden. "Bei langfristigen Mängeln wie
etwa Lärmstörungen, die mit einer unterschiedlichen Intensität
auftreten, sollte der Betroffene zusätzlich ein Lärmprotokoll führen.
Mögliche Zeugen, Datum und Uhrzeit sowie die Art der Störung können
hier dokumentiert werden." Der Mieter kann somit im Falle eines
Rechtsstreits die Mängel beweisen. "Wichtig ist an dieser Stelle
auch, alle Reklamationen schriftlich an den Vermieter zu geben und
ihm so eine Chance zur Beseitigung einzuräumen", empfiehlt die
Rechtsschutz-Expertin. Der Vermieter ist gesetzlich zur Behebung von
Fehlern oder Problemen verpflichtet. Kümmert er sich nicht um die
vorgebrachten Mängel, hat der Mieter je nach Schwere und Grund das
Recht, die Miete zu mindern.

Ratschlag 3: Gekündigt - was nun?

Es gibt Situationen, in denen Mieter kaum eine Chance haben, sich
gegen eine Kündigung zu wehren, zum Beispiel bei der Inanspruchnahme
von Eigenbedarf durch den Vermieter, erheblichen Mietrückständen oder
unerlaubter Untervermietung. "Hier sollte der Mieter besonders auf
die Einhaltung der rechtlich vorgegebenen Rahmenbedingungen achten
und sich gegebenenfalls juristischen Rat einholen. Gerade bei der
Eigenbedarfskündigung hat der Gesetzgeber dem Vermieter genau
vorgegeben, wann sie ausgesprochen werden darf und was als
Eigennutzung der Wohnung gilt."

Die Mietzahlung ist die wichtigste Vertragspflicht des Mieters.
Deshalb hat es der Gesetzgeber grundsätzlich ermöglicht, einen
säumigen Mieter schnell vor die Tür zu setzen. Der Vermieter hat das
"Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund", und zwar wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine
die Miete nicht zahlt oder mit einem nicht unerheblichen Teil der
Miete (mehr als eine Monatsmiete) in Verzug ist. Aber auch hier hat
der Mieter noch eine Chance: Er kann unverzüglich nachzahlen und so
die fristlose Kündigung aus der Welt schaffen.

Ratschlag 4: Vorsicht bei der Wohnungssuche

Wenn die Wohnungen knapp sind, wirken Mietzusagen direkt wie ein
Sechser im Lotto. Doch hier ist Vorsicht geboten. Wohnungssuchende
sollten nicht aus der Not heraus die erstbeste Wohnung nehmen. Eine
genaue Prüfung des Mietvertrages ist wichtig und schützt vor bösen
Überraschungen. Der Wohnungsmangel in Deutschland begünstigt auch
Betrüger - sie mischen sich mit gefälschten Wohnungsannoncen in die
Wohnungssuche ein. Diese vermeintlichen "Vermieter" wohnen angeblich
im Ausland und der Wohnungsschlüssel kann nur gegen eine Kaution
eingelöst werden. Hier ist Vorsicht geboten.



Kontakt für die Presse:

Advocard Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2373-1279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de


achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de


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