Weihnachtsshopping per Mausklick: Endpreis muss alle Kosten enthalten
Geschrieben am 28-11-2012 |
Stuttgart (ots) - Magazin Reader's Digest gibt Tipps, wie man
sicher im Internet einkaufen kann
Einkaufen im Internet erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Nach
einer aktuellen Umfrage des Marktforschungsinstituts TNS haben 96
Prozent der Internetnutzer schon einmal online eingekauft, ein
Drittel shoppt sogar durchschnittlich mehr als einmal im Monat per
Mausklick. Woran erkennt man aber einen guten Online-Shop und wo
lauern Gefahren? Das Magazin Reader's Digest gibt in seiner
Dezember-Ausgabe passend zur Vorweihnachtszeit wichtige Tipps, was
man beachten sollte. Grundsätzlich gilt: Wer Vorsichtsmaßnahmen
ergreift und sich an Spielregeln hält, kann beim Kauf der
Weihnachtsgeschenke manches Schnäppchen machen.
"Vor der Bestellung sollte man sicherstellen, dass im Endpreis des
Einkaufs auch wirklich alle Kosten enthalten sind", sagt Dunja
Richter, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, in
der neuen Ausgabe des Magazins Reader's Digest. Wer Zweifel hat,
sollte vor der ersten Bestellung "die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nach versteckten Kosten durchforsten", rät
Richter. Im Übrigen seien nur Online-Shops empfehlenswert, die im
Internet mit einer Postadresse, Telefonnummer und Ansprechpartner
ausgewiesen sind. "Bei Unternehmen mit Postfachadresse, ohne direkten
Telefon- oder E-Mail-Kontakt sowie bei Händlern aus dem Ausland ist
Vorsicht geboten", warnt Richter.
Vorsicht gilt auch beim Thema Bezahlung. Online-Shops, deren
Eingabemasken für Adress- und Bankdaten nicht verschlüsselt sind,
sollte man meiden. Grundsätzlich raten Verbraucherschützer von der
Bezahlung per Vorkasse ab, wenn der Händler unbekannt ist. Sinnvoller
ist es, per Rechnung oder Lastschrift-Einzug zu bezahlen, zumal man
die Lastschrift im Streitfall innerhalb von sechs Wochen zurückbuchen
kann. Und, auch das ist wichtig: Wer zum Beispiel im Internet eine
Reise bucht, sollte darauf achten, dass der Reisepreis nicht durch
Servicegebühren oder andere nicht sofort erkennbare Kosten immer mehr
ansteigt: "Der letztendlich zu zahlende Endpreis muss von Anfang an
in der Buchungsmaske deutlich erkennbar sein", sagt Bettina Dittrich,
Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, in der neuen
Ausgabe des Magazins Reader's Digest. Im Zweifelsfall lohnt sich beim
Internet-Shopping ein Preisvergleich - zum Beispiel bei
Vergleichsportalen wie www.guenstiger.de oder www.geizhals.de.
Übrigens: Wer übers Internet bestellt, hat im Regelfall ein
Widerrufsrecht von 14 Tagen - allerdings gilt das nicht für alle
Waren. So können Computer und Notebooks nicht zurückgegeben werden,
wenn die Geräte einmal eingeschaltet waren und das Betriebssystem
Daten auf der Festplatte geändert hat. Und auch Software, CDs sowie
Videos müssen Online-Shops nur zurücknehmen, sofern die Verpackungen
noch versiegelt sind.
Für weitere Informationen zu diesem Reader's Digest Thema stehen
wir Ihnen gerne zur Verfügung. Die Dezember-Ausgabe von Reader's
Digest Deutschland ist ab sofort an zentralen Kiosken erhältlich.
Artikel aus der Dezember-Ausgabe zum Download:
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für Journalisten" klicken (Rubrik Magazin Reader's Digest).
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Reader's Digest Deutschland: Verlag Das Beste GmbH,
Öffentlichkeitsarbeit,
Vordernbergstr. 6, D-70191 Stuttgart
Tel. +49 (0) 711 / 6602-0, Fax +49 (0) 711 / 6602-160, E-Mail:
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