EANS-Adhoc: SIX SWISS EXCHANGE GEWÄHRT WEATHERFORD INTERNATIONAL LTD.
FRISTVERLÄNGERUNG ZUR VORLAGE DES ZWISCHENBERICHTS
Geschrieben am 29-11-2012 |
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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Sonstiges/Sonstiges/Weatherford - FRISTVERLÄNGERUNG
29.11.2012
GENF, 29. Nov. 2012 -- Weatherford International Ltd. (NYSE /
Euronext Paris / SIX: WFT) ist erfreut bekannt zu geben, dass SIX
Swiss Exchange Ltd. Weatherfords Antrag auf Fristverlängerung zur
Vorlage des halbjährlichen Zwischenberichts für die erste
Jahreshälfte 2012 bis zum 17. Dezember 2012 zugestimmt hat.
(Logo: http://photos.prnewswire.com/prnh/19990308/WEATHERFORDLOGO)
Wie bereits gemeldet geht Weatherford davon aus, ein berichtigtes
Formular 10-K für das Jahr 2011 und ein berichtigtes Formular 10-Q
für das erste Quartal 2012 vorzulegen, in denen Anpassungen an
vorherigen Berichtszeiträumen enthalten sind, die im Zuge der
eingehenden Überprüfung der bisherigen Verfahren zur
Ertragssteuerbilanzierung des Unternehmens vorgenommen wurden.
Darüber hinaus beabsichtigt das Unternehmen, berichtigte
10-Q-Formulare für das zweite und dritte Quartal 2012 vorzulegen, an
denen ebenfalls Änderungen vorgenommen wurden. Das Formular 10-Q des
zweiten Quartals entspricht dem von SIX angeforderten
Zwischenbericht.
Im Geschäftsbericht vom 12. November wies das Unternehmen darauf hin,
dass es bei der buchhalterischen Erfassung der Ertragssteuer in
vorherigen Berichtszeiträumen zu mehreren Fehlern gekommen sei, die
sich auf einen Gesamtwert von 150 Mio. USD belaufen. Diese Zahl
konnte im Zuge der bisherigen Untersuchung des Unternehmens bestätigt
werden.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung ==========================================
====================================== Weatherford wird die Berichte
vorlegen, sobald sie fertiggestellt sind und unsere unabhängigen
Prüfer ihre Audit- und Prüfverfahren abgeschlossen haben. Weatherford
geht davon aus, alle Berichte innerhalb der verlängerten Frist
vorlegen zu können.
Aufgrund der gewährten Fristverlängerung durch die SIX ist das
Unternehmen zur Veröffentlichung des folgenden Textes verpflichtet:
I. Der Fristverlängerung zur Publikation des Halbjahresberichts 2012
von Weatherford International Ltd. und dessen Vorlage bei der SIX
Exchange Regulation bis spätestens zum 17. Dezember 2012 wird unter
folgender Bedingung zugestimmt
Entsprechend den gültigen Bestimmungen der Ad-hoc-Publizität (Art.
53 Kotierungsreglement in Verbindung mit der Ad-hoc-Publizitäts-
Richtlinie) muss Weatherford International Ltd. noch vor
Handelsbeginn am 29. November 2012 eine Mitteilung bezüglich der
vorliegenden Entscheidung veröffentlichen. Neben dem vollständigen
Text aus den Abschnitten I und II der vorliegenden Entscheidung
muss die Mitteilung auch eine Begründung für die verspätete Vorlage
des Halbjahresberichts 2012 enthalten.
II. Sollte der Halbjahresbericht 2012 nicht bis zum 17. Dezember 2012
veröffentlicht werden, wird der Handel mit Wertpapieren von
Weatherford International Ltd. [an der SIX Stock Exchange] mit
Wirkung zum 18. Dezember 2012 bis zur Publikation des
Halbjahresberichts 2012 eingestellt.
Weatherford ist ein multinationaler Ölfeld-Dienstleister mit Sitz in
der Schweiz. Das Unternehmen zählt zu den weltgrößten Anbietern von
innovativen mechanischen Lösungen, Technologien und Dienstleistungen
für die Bohr- und Produktionssektoren der Erdöl- und Erdgasindustrie.
Weatherford ist in über 100 Ländern vertreten und beschäftigt mehr
als 60.000 Mitarbeiter weltweit.
Weatherford International Ltd.
Anlegerpflege
4-6 Rue Jean-Francois Bartholoni
1204 Genf, Schweiz
Ansprechpartner: John H. Briscoe +1.713.836.4610
Senior Vice President und
Chief Financial Officer
Karen David-Green +1.713.836.7430
Vice President - Anlegerpflege
Vorausschauende Aussagen Diese Pressemitteilung sowie die Dokumente,
auf die an dieser Stelle verwiesen wird, enthalten vorausschauende
Aussagen im Sinne des US-amerikanischen Private Securities Litigation
Reform Act von 1995. Auch die in dieser Pressemitteilung angekündigte
Telefonkonferenz könnte vorausschauende Aussagen beinhalten. Hierzu
zählen Aussagen über den Umfang zukünftiger Erträge, Umsätze,
Ausgaben, Margen, Investitionen, Veränderungen des Umlaufvermögens,
Cashflows, Steueraufwendungen, effektiver Steuersätze und
Nettogewinne. Hinzu kommen die allgemeinen Aussichten von Geschäften
mit Ölfeld-Dienstleistungen, insbesondere hinsichtlich unseres
eigenen Geschäfts sowie Aussagen über die zeitliche Verfügbarkeit
bzw. den Inhalt von Finanzinformationen, die das Unternehmen für den
laufenden Berichtszeitraum bei der SEC hinterlegen wird. Darüber
hinaus sind Aussagen jeglicher Art über den Ausgang oder den
potenziellen zukünftigen Ausgang unserer laufenden Bemühungen zur
Beseitigung des erheblichen Mangels unserer internen Kontrollen zur
Bilanzierung von Ertragssteuern vorausschauender Natur. Dies gilt
auch bezüglich unserer Einschätzung des bisherigen Erfolges
vergangener Bemühungen. Angesichts der gegenwärtigen
makroökonomischen Unsicherheit fällt es in einer zyklischen Branche
naturgemäß schwer, Prognosen oder sonstige vorausschauende Aussagen
zu treffen. Derartige Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen
Einschätzungen der Geschäftsleitung von Weatherford und unterliegen
bedeutenden Risiken, Annahmen und Unwägbarkeiten. Zu diesen zählen
die Fähigkeit des Unternehmens, alle erforderlichen Prozesse zur
Veröffentlichung überarbeiteter Geschäftsberichte erfolgreich
abzuschließen, darunter auch der Erhalt eines Bestätigungsvermerks
von unabhängigen Wirtschaftsprüfern; das Unvermögen des Unternehmens,
interne Kontrollverfahren auszuarbeiten oder zu verbessern, um den
festgestellten Unstimmigkeiten Rechnung zu tragen; die betrieblichen
Folgen der Einhaltung von Rechts- und internen Kontrollvorschriften
sowie der Ausbesserung und Beseitigung von Mängeln einschließlich der
Aufdeckung von Fehlverhalten, Missbrauch oder der Umgehung interner
Kontrollen; Schwierigkeiten bei der Kostenkontrolle, darunter auch
bezüglich der anfallenden Kosten zur Einhaltung von Rechts- und
internen Kontrollvorschriften sowie der Ausbesserung und Beseitigung
von Mängeln; die Folgen von Veränderungen in der Geschäftsleitung
bzw. des Personalbestands; die Konsequenzen der allgemeinen
politischen, ökonomischen und marktwirtschaftlichen Bedingungen auf
die Ergebnisprognosen des Unternehmens; die Möglichkeit, dass das
Unternehmen nicht dazu in der Lage ist, die erwarteten Umsätze aus
bestehenden und zukünftigen Aufträgen zu erwirtschaften; die
Auswirkungen von Wechselkursschwankungen auf die Geschäfte des
Unternehmens; die Fähigkeit des Unternehmens, sein Personal effektiv
einzusetzen, um Kosten einzusparen; die Kosten und Verfügbarkeit von
Rohstoffen; die Fähigkeit des Unternehmens, seine Lieferkette und
Geschäftsprozesse wirksam zu steuern; die Fähigkeit des Unternehmens,
neue Technologien zu verwerten; die Frage, ob das Unternehmen die
erwarteten Vorteile aus dem Umzug seiner zuvor in Bermuda ansässigen
Muttergesellschaft realisieren kann; die Fähigkeit des Unternehmens,
die erwarteten Vorteile aus Übernahmen und Veräußerungen zu
realisieren; die Folgen einer Konjunkturschwäche innerhalb der
Branche für den Buchwert des Firmenwerts; die Auswirkungen von
Witterungsbedingungen auf das operative Geschäft des Unternehmens;
die Auswirkungen der Öl- und Erdgaspreise sowie der vorherrschenden
weltweiten Wirtschaftsbedingungen auf die Bohraktivität; die Folgen
der Turbulenzen an den Kreditmärkten für die Fähigkeit des
Unternehmens, sich mithilfe von Zins- und Devisenswaps gegen Risiken
abzusichern; das Ergebnis laufender behördlicher Ermittlungen,
darunter auch die Untersuchung der Umstände im Zusammenhang mit dem
erheblichen Mangel des Unternehmens bezüglich seiner internen
Kontrollen zur Bilanzierung von Ertragssteuern durch die
US-Börsenaufsicht; das Ergebnis schwebender Verfahren, darunter
Aktionärsklagen im Zusammenhang mit dem erheblichen Mangel des
Unternehmens bezüglich seiner internen Kontrollen zur Bilanzierung
von Ertragssteuern und der rückwirkenden Neufassung früherer
Geschäftsberichte; das zukünftige Preisniveau von Rohöl und Erdgas;
die Nachfrage nach unseren Produkten und Dienstleistungen; das
Preisniveau unserer Produkte und Dienstleistungen; der Nutzungsgrad
unserer Anlagen; die Effektivität unserer Lieferkette;
witterungsbedingte Störungen und sonstige betriebliche und
außerbetriebliche Risiken, die in unserem jüngsten Bericht auf
Formular 10-K und weiteren Eingaben bei der US-Börsenaufsicht
(Securities and Exchange Commission) näher erläutert werden. Sollten
diese Risiken oder Unwägbarkeiten in einem oder gleich in mehreren
Fällen eintreten oder sich die ihnen zugrunde liegenden Annahmen als
unzutreffend erweisen, könnten tatsächliche Ergebnisse in erheblichem
Umfang von den Angaben in vorausschauenden Aussagen abweichen. Wir
lehnen jede Verpflichtung zur Korrektur oder Aktualisierung
vorausschauender Aussagen ab - sei es aufgrund neuer Informationen,
zukünftiger Ereignisse oder sonstiger Umstände - sofern dies laut
Bundeswertpapiergesetz nicht ausdrücklich erforderlich ist.
Rückfragehinweis:
Ansprechpartner: John H. Briscoe +1.713.836.4610
Senior Vice President und
Chief Financial Officer
Karen David-Green +1.713.836.7430
Vice President - Anlegerpflege
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Weatherford International Ltd.
Rue Jean-Francois Bartholoni 4-6
CH-1204 Geneva
Telefon: +41.22.816.1500
FAX: +41.22.816.1599
Email: karen.david-green@weatherford.com
WWW: http://www.weatherford.com
Branche: Öl und Gas Exploration
ISIN: CH0038838394
Indizes:
Börsen: Main Standard: SIX Swiss Exchange, Börse: New York, Euronext Paris
Sprache: Deutsch
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