von Stetten: Ordnungsgeldverfahren im Handelsrecht gerechter ausgestalten
Geschrieben am 30-11-2012 |
Berlin (ots) - Die unionsgeführte Mehrheit im Deutschen Bundestag
hat in der Nacht auf den heutigen Freitag einen Entschließungsantrag
beschlossen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, bis März
2013 einen Gesetzentwurf für eine gerechtere Ausgestaltung des
Ordnungsgeldverfahrens im Handelsrecht vorzulegen. Hierzu erklärt der
Vorsitzende des Parlamentskreis Mittelstand der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Christian von Stetten:
"Das Ordnungsgeldverfahren des Handelsgesetzbuchs für Verstöße
gegen bestimmte Offenlegungspflichten hat sich als zu starr und
undifferenziert herausgestellt. Ein Mindestordnungsgeld von 2.500
Euro ohne die Möglichkeit, den Grad des Verschuldens für die
unterlassene Offenlegung zu berücksichtigen, ist ungerecht und trifft
insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen besonders hart.
Der Parlamentskreis Mittelstand hat sich daher dafür stark
gemacht, dass im Zuge der Behandlung des
Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz das
Ordnungsgeldverfahren flexibler gestaltet wird, indem das
Mindestordnungsgeld reduziert und die Besonderheiten des Einzelfalls
im Ordnungsgeldverfahren berücksichtigt werden. Wir haben uns dafür
eingesetzt, dass heute ein entsprechender Entschließungsantrag
verabschiedet wurde und die Bundesregierung bis März einen
Gesetzentwurf hierzu vorlegen wird. Dabei geht es nicht darum,
Verstöße gegen die Offenlegungspflicht zu bagatellisieren, sondern
darum, das Ordnungsgeldverfahren zu flexibilisieren, um den
jeweiligen Besonderheiten des Einzelfalls Rechnung zu tragen. Denn
auch im Ordnungsgeldverfahren muss es gerecht zugehen."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de
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