BAC-Fonds: Sparkasse Bremen muss Schadensersatz zahlen
Geschrieben am 10-12-2012 |
Bremen (ots) - Das Landgericht Bremen hat die Sparkasse Bremen AG
am 21. November 2012 zu Schadensersatz in Höhe von 31.500 Euro zzgl.
Verzugszinsen verurteilt. Die Sparkasse hatte einen Anleger nicht
über die Rückvergütung aufgeklärt, die sie durch die
Anlagevermittlung erhält. Der Kläger, der von Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft (hrp) vertreten wurde, hatte sich 2008 mit 30.000 Euro
plus fünf Prozent Agio am BAC Lebensversicherungsfonds Life Trust Elf
GmbH & Co. KG beteiligt. Ihm droht der Verlust des angelegten
Kapitals.
Bei der Beteiligung handelt es sich um einen geschlossenen Fonds,
der in US-amerikanische Risikolebensversicherungen investiert und auf
dem Zweitmarkt für US-amerikanische Lebensversicherungen bereits
vorhandene Policen erworben hat. Das Fondskonzept sieht vor, dass die
Fondsgesellschaft die Versicherungsprämien weiterzahlt und beim
Ableben der versicherten Person die Ablaufleistung erhält. Diese und
weitere ähnlich gestaltete Fondsgesellschaften wurden von der BAC
Berlin Atlantic Capital AG initiiert. Aufgrund konzeptioneller Fehler
droht den Anlegern sämtlicher Fonds ein erheblicher wirtschaftlicher
Schaden. In Bremen wurden diese Beteiligungen über die Sparkasse
Bremen AG und die nordwest finanz-vermögensberatung Gesellschaft der
Sparkasse in Bremen mbH (nwf) vertrieben, eine 100-prozentige
Tochtergesellschaft der Sparkasse Bremen AG.
Das Gericht hat festgestellt, dass die nwf eine Provision für den
Vertrieb und die Vermittlung der Beteiligungen an der Life Trust Elf
GmbH & Co. KG erhalten hat. In den Fällen, in denen die Sparkasse
Bremen AG die Anleger beraten habe, sei dann ein Teil der Provision
an die Sparkasse Bremen AG weitergeleitet worden. Bei dieser
Provisionszahlung handele es sich um eine aufklärungspflichtige
Rückvergütung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Der
von hrp vertretene Anleger hätte sowohl über die Provisionszahlung an
die nwf aufgeklärt werden müssen, als auch darüber, dass ein Teil der
Provision an die Sparkasse Bremen AG weitergeleitet werde. Da dies
nicht so war, hafte die Sparkasse Bermen AG auf Schadensersatz. Der
Anleger kann jetzt die Beteiligungssumme zzgl. Agio und Verzugszinsen
verlangen. Im Gegenzug erhält die Sparkasse Bremen AG die Rechte an
der treuhänderisch gehaltenen Fondsbeteiligung.
"Wir gehen davon aus, dass die Angaben im Verkaufsprospekt zur
Höhe der Vertriebsprovisionen unrichtig sind", sagt Rechtsanwalt Theo
Wiewel von hrp. "Aus diesem Grund können auch Anleger, die die
Beteiligung nicht über die Sparkasse Bremen AG, sondern über die nwf
erworben haben, Schadensersatz verlangen. Und zwar immer dann, wenn
über die Höhe der Vertriebsprovision nicht aufgeklärt worden ist",
macht der Bremer Anwalt geschädigten Anlegern Mut.
BAC-Life-Trust-Anlegern, die Verluste erlitten haben und sich
jetzt über die juristischen Möglichkeiten informieren wollen, bietet
hrp kostenfreie Informationsveranstaltungen an:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft, Marcusallee 38, 28359 Bremen.
- Donnerstag, 13. Dezember 2012, 19.00 Uhr
- Freitag, 14. Dezember 2012, 19.00 Uhr
Die Veranstaltungen sind auf 25 Personen begrenzt. Interessierte
Anleger werden daher aus organisatorischen Gründen gebeten, sich
anzumelden:
Telefonisch unter 0421 / 24685-0 oder per E-Mail an
info@hahn-rechtsanwalte.de.
Pressekontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-24685-0
Fax: +49-421-24685-11
E-Mail:
petra.brockmann@hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de
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