WGF - Schadensersatz: Interessengemeinschaft der Anleger beitreten
Geschrieben am 18-12-2012 |
Lahr (ots) - Nach der Insolvenzanmeldung der WGF AG fragen sich
viele Anleger, was sie jetzt unternehmen können. Von Fachanwalt
gegründete Interessengemeinschaft will im Rahmen des
Insolvenzverfahrens die Rechte der Anleger absichern.
Für die Anleger kommt im Rahmen des Insolvenzverfahrens die
Anmeldung der Forderungen an erster Stelle, denn nur dann werden
diese in das Verfahren einbezogen. Hierbei sollten Anleger
anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zusätzlich können Anleger der
WGF Anleihen und Genussscheine erwägen, einer Interessengemeinschaft
beizutreten, die sich das Ziel gesetzt hat, das Insolvenzverfahren
besser kontrollieren zu lassen. Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank-
und Kapitalmarktrecht, gründete eine Interessengemeinschaft, um die
Interessen zu bündeln. Hunderte Anleger haben sich bereits beteiligt.
In einem zweiten Schritt kann neben dem Vorgehen im
Insolvenzverfahren im Einzelfall überprüft werden, ob
Schadensersatzansprüche gegenüber (solventen) Schuldnern bestehen. Da
in den Fällen, welche der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vorliegen, die
Anleger ihre WGF Anleihen oder WGF Genussscheine vielfach bei Banken
wie der comdirekt bank, der DAB Bank sowie Raiffeisenbanken,
Volksbanken oder Sparkassen erwarben, empfiehlt es sich, die
Anlageberatung zu überprüfen. Wenn bei der Anlageberatung Fehler
passierten - was in der Praxis häufig geschieht - bestehen
Schadensersatzansprüche der Anleger, welche angesichts des
Insolvenzverfahrens eine Alternative darstellen können. Daneben
kommen noch weitere mögliche Haftungsgegner in Betracht, wie zum
Beispiel Mitglieder des Aufsichtsrats, die sich in der Vergangenheit
positiv über die WGF Finanzprodukte geäußert haben.
Informationen zur Interessengemeinschaft finden Anleger hier:
http://ots.de/k1oM6
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Einsteinallee 3
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
www.dr-stoll-kollegen.de
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