EANS-News: C-QUADRAT Investment AG / Veröffentlichung gemäß §§ 4 und 5
Veröffentlichungsverordnung 2002
Geschrieben am 19-12-2012 |
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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
Emittent/Meldungsgeber verantwortlich.
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Aktienrückkauf/Wiederveräußerungsprogramm
Wien (euro adhoc) - Veröffentlichung der beabsichtigten
Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG
in Verbindung mit §§ 4 und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002
(BGBl II 2002/112)
Wien / Frankfurt, 19.12.2012. Mit Beschluss der 24. ordentlichen
Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG vom 27.05.2011 wurde der
Vorstand gemäß § 65 Abs 1b AktG (Aktiengesetz) zuletzt ermächtigt,
bis zu 10% des Grundkapitals der C-QUADRAT Investment AG während
einer Geltungsdauer bis 31.05.2013 zu erwerben und ohne weiteren
Beschluss der Hauptversammlung und unter Ausschluss des Bezugsrechts
der Aktionäre auf andere Art als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot mit Zustimmung des Aufsichtsrates wieder zu
veräußern. Das laufende Aktienrückkaufprogramm wurde erstmals mit
ad-hoc Mitteilung vom 28.03.2011 veröffentlicht und zuletzt mit
ad-hoc Mitteilung vom 27.05.2011 hinsichtlich Dauer und Volumen
geändert.
Mit Veröffentlichung vom 05.09.2012 hat der Vorstand seinen
Beschluss, von der Ermächtigung Gebrauch zu machen und einen Teil der
bereits erworbenen Aktien wieder zu veräußern, gemäß § 4
Veröffentlichungsverordnung 2002 bekannt gemacht und den Bericht
gemäß §§ 171 Abs. 1 iVm 153 Abs. 4 AktG auf der Website der
Gesellschaft veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat der C-QUADRAT Investment AG hat mit Beschluss vom
28.09.2012 der vom Vorstand vorgeschlagenen Wiederveräußerung eigener
Aktien seine Zustimmung erteilt.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden gemäß § 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002 die Eckpunkte der Wiederveräußerung
eigener Aktien der C-QUADRAT Investment AG
(Wiederveräußerungsprogramm) bekannt gemacht.
Angaben zum Wiederveräußerungsprogramm gemäß § 5 Abs 2 der
Veröffentlichungsverordnung 2002:
1. Tag des ursprünglichen Ermächtigungsbeschlusses der
außerordentlichen Hauptversammlung war der 11.12.2008. Der
Ermächtigungsbeschluss wurde zuletzt in der 24.ordentlichen
Hauptversammlung vom 27.05.2011 erneuert.
2. Die Veröffentlichung des ursprünglichen Ermächtigungsbeschlusses
der außerordentlichen Hauptversammlung gemäß § 82 Abs 8 und 9
Börsegesetz (BörseG) erfolgte am 11.12.2008. Die Veröffentlichung des
Ermächtigungsbeschlusses der 24. ordentlichen Hauptversammlung gemäß
§ 82 Abs. 8 und 9 BörseG erfolgte am 27.05.2011 mittels ad-hoc
Mitteilung.
3. Das Wiederveräußerungsprogramm beginnt am 27.12.2012 und endet
voraussichtlich am 11.01.2013.
4. Das Wiederveräußerungsprogramm bezieht sich auf den Inhaber
lautende Nennbetragsaktien der C-QUADRAT Investment AG (ISIN
AT0000613005).
5. Beabsichtigt ist, ein Volumen von 130.896 Stück Aktien - dies
entspricht 3% des derzeitigen Grundkapitals - auf andere Art als über
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechtes zu veräußern. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt
EUR 4.363.200,--. Es ist zerlegt in 4.363.200 Stück Aktien im
Nennbetrag von je EUR 1,--.
6. Gemäß Beschluss des Vorstands vom 05.09.2012 und Zustimmung des
Aufsichtsrates vom 28.09.2012 beträgt der Gegenwert je
wiederveräußerter Aktie EUR 28,416.
7. Die Wiederveräußerung der gegenständlichen eigenen Aktien erfolgt
im Zusammenhang mit der Akquisition der BCM Gruppe (vgl. ad-hoc
Mitteilung der Gesellschaft vom 2.07.2012) und dient der teilweisen
Kaufpreisfinanzierung. Die Wiederveräußerung erfolgt unter Ausschluss
des Bezugsrechts zugunsten der Verkäufer der BCM Gruppe (vgl. hierzu
auch den Bericht des Vorstandes der C-QUADRAT Investment AG gemäß §§
171 Abs. 1 iVm 153 Abs. 4 AktG vom 05.09.2012).
8. Das Wiederveräußerungsprogramm hat keine Auswirkungen auf die
Börsezulassung der Aktien der C-QUADRAT Investment AG.
9. Die Gesellschaft unterhält aktuell kein Aktienoptionsprogramm.
Die in dieser Veröffentlichung angeführten Berichte und
Veröffentlichungen sind auf der Website der Gesellschaft unter
www.c-quadrat.com unter der Rubrik "Investor Relations" abrufbar.
Rückfragehinweis:
StB Mag. Roland Starha
Vorstand
C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Tel.: +43 1 515 66 550
Mail: r.starha@investmentfonds.at
www.c-quadrat.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Telefon: +43 1 515 66-0
FAX: +43 1 515 66-159
Email: c-quadrat@investmentfonds.at
WWW: www.c-quadrat.at
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien
Sprache: Deutsch
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ISIN: DE000LB0Q8W8
Valuta: 20.12.2012
Emissionsvolumen: EUR 100.000.000
Fälligkeit: 20.12.2022
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ISIN: DE000LB0Q8S6
Valutadatum: 20.12.2012
Emissionsvolumen: 100.000.000 EUR
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Rückfragehinweis:
Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
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