Neue Zuzahlungsbefreiungen für 2013 erforderlich
Geschrieben am 27-12-2012 |
Berlin (ots) - Gesetzlich krankenversicherte Patienten können sich
schon jetzt bei ihrer Krankenkasse über Zuzahlungsbefreiungen für das
Jahr 2013 informieren. Die aktuellen Bescheinigungen für 2012
verlieren mit Ende des Kalenderjahres ihre Gültigkeit. Darauf macht
der Deutsche Apothekerverband (DAV) aufmerksam. Die Apotheken sind
gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen im Auftrag der
Kassen einzusammeln und an sie weiterzuleiten, wenn vom Arzt kein
Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient
keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegt.
Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige
Versicherte müssen dagegen bei vielen Leistungen zugunsten der
Krankenkasse zuzahlen (z.B. Krankenhausbehandlung, Fahrkosten, Heil-
und Hilfsmittel). Bei den Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen
auf 10 Prozent des Preises des Arzneimittels. Mindestens sind es 5
Euro und höchstens 10 Euro. Es sind jedoch nie mehr als die
eigentlichen Kosten des Arzneimittels vom Patienten zu entrichten.
Nach Erreichen der Belastungsgrenze von 2 Prozent des
Jahresbruttoeinkommens (1 Prozent bei chronisch kranken Menschen)
können sich Versicherte durch ihre gesetzliche Krankenkasse auf
Antrag von der Zuzahlung befreien lassen. Insgesamt sind 7,4
Millionen Patienten in Deutschland zuzahlungsbefreit: 6,9 Millionen
chronisch kranke Menschen (Belastungsgrenze: 1 Prozent des
Jahresbruttoeinkommens) und 0,5 Millionen Patienten, die die
Belastungsgrenze von 2 Prozent ihres Einkommens überschritten haben.
Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen
auszustellen, in ein Sammelheft einzutragen oder - bei Kundenkarten -
Sammelquittungen am Jahresende auszudrucken. Sobald die
Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht ist, kann
man sich auf Antrag einen Befreiungsbescheid ausstellen lassen.
Erfahrungsgemäß bieten einige Kassen ihren Versicherten frühzeitig
einen Antrag für das Folgejahr an: Infrage kommende Patienten zahlen
die errechnete Belastungsgrenze dann als Vorauszahlung.
Ein Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal APONET unter
www.aponet.de
Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Christian Splett
Pressereferent
Tel.: 030 40004-137
Fax.: 030 40004-133
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de
Internet: www.abda.de
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