EANS-Adhoc: COLEXON Energy AG / Ad hoc-Mitteilung der COLEXON Energy AG
Einberufung der Hauptversammlung auf den 15. Februar 2013 und Änderungen im
Aufsichtsrat
Geschrieben am 08-01-2013 |
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Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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Hauptversammlungen/Vorstandssitzungen/Unternehmen
08.01.2013
Hamburg, den 8. Januar 2013 - Der Vorstand der COLEXON Energy AG (WKN
525070, ISIN 0005250708), Hamburg, wird heute die außerordentliche
Hauptversammlung zur Beschlußfassung über die beabsichtigten
Kapitalmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb der zumindest
80%-igen Beteiligung an dem nicht börsennotierten belgischen
Solarunternehmen 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien, auf den 15.
Februar 2013 einberufen. Die Beschlußvorschläge sehen u.a. vor,
zunächst das Grundkapital der Gesellschaft durch Einziehung einer
unentgeltlich zur Verfügung gestellten Aktie der Gesellschaft auf
eine durch zwei ganzzahlig teilbare Zahl zu glätten, sodann das
geglättete Grundkapital durch Zusammenlegung jeweils zweier Aktien zu
einer Aktie auf die Hälfte (EUR 8.872.278,00) herabzusetzen, um
dieses sodann um bis zu EUR 16.012.125,00 auf bis zu EUR
24.884.403,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung soll durch Sacheinlagen
dergestalt erfolgen, dass die 30 Aktionäre von 7C Solarparken NV
sämtliche von ihnen gehaltenen Anteile an der 7C Solarparken NV gegen
Gewährung der neuen COLEXON-Aktien in die COLEXON Energy AG
einbringen, die dadurch zu einer Tochtergesellschaft von COLEXON
wird. Das Bezugsrecht der Aktionäre von COLEXON ist bei dieser
Kapitalerhöhung also ausgeschlossen. Die Kapitalerhöhung soll nur
durchgeführt werden, wenn so viele der Aktionäre von 7C Solarparken
NV an der Kapitalerhöhung teilnehmen, dass COLEXON zumindest eine
Mehrheit von 80% am Kapital der 7C Solarparken NV erwirbt. Sollten,
was angestrebt wird, alle Aktionäre von 7C Solarparken NV sämtliche
von ihnen an der 7C Solarparken NV gehaltenen Anteile im Rahmen der
Kapitalerhöhung in die COLEXON einbringen, so würde sich der Anteil
der bisherigen Aktionäre von COLEXON auf ca. 25,9% am Grundkapital
von dann EUR 24.884.403,00 verringern. Da die 7C Solarparken NV
derzeit selbst mit ca. 22,9% am Grundkapital von COLEXON beteiligt
ist, würde sich dadurch, dass 7C Solarparken NV im Zuge der
Sachkapitalerhöhung eine Tochtergesellschaft von COLEXON würde, der
Anteil der von COLEXON unmittelbar und mittelbar gehaltenen eigenen
Aktien von zur Zeit ca. 4,6% am derzeitigen Grundkapital auf ca. 9,8%
am erhöhten Grundkapital in Höhe von EUR 24.884.403,00 erhöhen. Den
Bedingungen der Kapitalerhöhung liegen gutachterlich ermittelte
Unternehmenswerte von COLEXON und 7C Solarparken NV zum
Bewertungsstichtag 14. Februar 2013 zu Grunde. Das von Warth & Klein
Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erstellte
Bewertungsgutachten beziffert den Wert einer Aktie von 7C Solarparken
NV auf EUR 4.508,93 und den Wert einer Aktie von COLEXON nach
Kapitalherabsetzungen auf EUR 1,40 (jeweils gerundet). Hieraus folgt
im Rahmen der Sachkapitalerhöhung ein Umtauschverhältnis von
gerundeten 3.225 COLEXON-Aktien zu 1 7C-Aktie. Der gutachterliche
Wert der von den derzeitigen COLEXON-Aktionären gehaltenen
Beteiligungen wird trotz der eintretenden Beteiligungsverwässerung
nicht beeinträchtigt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates Dr. Carl Graf
von Hardenberg (Aufsichtsratsvorsitzender) und Dr. Ing.
Kurt-Friedrich Ladendorf haben vor dem Hintergrund, dass die COLEXON
Energy AG bei Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen in erheblichem
Umfang neues Geschäft hinzuerwirbt, erklärt, dass sie ihre Mandate
mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung am 15.
Februar 2013 niederlegen werden, um der außerordentlichen
Hauptversammlung die Möglichkeit zu geben, den Aufsichtsrat um
Personen zu ergänzen, die über spezifische Kenntnisse in Bezug auf
die Geschäftstätigkeit von 7C Solarparken NV verfügen. Daher ist auch
eine Beschlußfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Februar 2013
vorgesehen. Alle insoweit relevanten Einzelheiten werden in der
Hauptversammlungseinladung im Bundesanzeiger vom heutigen Tage sowie
auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht.
Rückfragehinweis:
Friederike Thyssen, Investor Relations COLEXON Energy AG,
friederike.thyssen@pvf.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: COLEXON Energy AG
Große Elbstraße 45
D-22767 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 2800 31 0
FAX: +49 (0) 40 2800 31 102
Email: info@colexon.de
WWW: http://www.colexon.de
Branche: Energie
ISIN: DE0005250708
Indizes: CDAX
Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch
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