Was bei Trennungen und Ehekrisen rechtlich zu beachten ist
Geschrieben am 08-01-2013 |
Berlin (ots) - Leider scheitert der Traum vom gemeinsamen
lebenslangen Glück allzu oft. Anlässlich mehrerer aktueller
prominenter Beispiele wird derzeit in der Presse auch über mögliche
rechtliche Schritte wie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
berichtet. "Viele Bürgerinnen und Bürger in ähnlichen Situationen
fragen sich, was es für rechtliche Möglichkeiten gibt, eine Trennung
sowie die oft folgende Scheidung möglichst 'harmonisch' und
kostengünstig zu gestalten." weiß Dr. Andreas Brandt, Pressesprecher
der Bundesnotarkammer. Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind,
sollten die sich Trennenden ein Interesse daran haben ein
jahrelanges, meist finanziell und vor allem auch psychisch sehr
belastendes, "Gezerre und Gezanke" vor Gericht zu vermeiden.
Es lohnt sich deshalb in jeder Hinsicht der Versuch, seine
Emotionen in den Griff zu bekommen und eine Vereinbarung über die
Trennungs- und Scheidungsfolgen anzustreben, mit der beide Seiten
leben können. Auch wenn die Eheleute eine Trennung nur für möglich
oder wahrscheinlich halten, ist bereits der Abschluss eines
Ehevertrages zur Regelung der Folgen einer Trennung und Scheidung
möglich und meist auch sinnvoll. Da ein solcher Vertrag der
notariellen Beurkundung bedarf, empfiehlt es sich von vornherein die
Beratung eines von Amts wegen unabhängigen Notars in Anspruch zu
nehmen. Die Eheleute selbst haben es dann in der Hand, im Rahmen des
gesetzlich Zulässigen die Folgen von Trennung und Scheidung zu regeln
und einen fairen Ausgleich zu finden. Geregelt werden können neben
den klassischen Scheidungsfolgen wie Zugewinn- und
Versorgungsausgleich auch Modalitäten zum Ehegattenunterhalt sowie
Vereinbarungen im Hinblick auf das Sorgerecht und den Unterhalt für
gemeinsame Kinder. Eine beabsichtigte Trennung führt auch oft dazu,
dass bestehende gemeinschaftliche erbrechtliche Verfügungen oder aber
die gesetzliche Erbfolge dem Inhalt nach nicht mehr gewünscht sind,
so dass auch diesbezüglich zeitnaher Regelungsbedarf besteht.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche
Ehescheidungsverfahren erheblich. Das Familiengericht kann bei
Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem
Verfahren aussprechen, das gegenüber dem "normalen"
Scheidungsverfahren wesentlich schneller und kostengünstiger ist. Das
Familiengericht kann eigentlich eine einverständliche Scheidung nur
aussprechen, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt
leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. ein Ehegatte
die Scheidung mit Zustimmung des anderen beantragt. "Die Praxis zeigt
immer wieder", so Brandt, "dass ein gemeinsames Verhandlungsergebnis
als Ausdruck gegenseitigen Respekts angesehen und zudem von den
Ehepartnern besser akzeptiert wird als ein gerichtliches Urteil".
Weitere Informationen auf www.bnotk.de.
Pressekontakt:
Notarassessor Dr. Andreas Brandt
E-Mail: a.brandt@bnotk.de
Tel.: 030-3838660
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