Deutsches Kinderhilfswerk unterstützt Kampagne "Kein Raum für Missbrauch"
Geschrieben am 09-01-2013 |
Berlin (ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt die morgen
startende Kampagne "Kein Raum für Missbrauch" des Unabhängigen
Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. "Aus Sicht
des Deutschen Kinderhilfswerkes muss das Thema sexuelle Gewalt gegen
Kinder und Jugendliche offener als bisher im gesellschaftlichen
Diskurs verankert werden. Dabei muss die Anerkennung der Würde des
Kindes und seines Rechts auf Selbstbestimmtheit im Vordergrund
stehen. Es gilt die Rechte von Kindern und Jugendlichen gegenüber
Erwachsenen zu stärken, ihnen eine Stimme zu geben, die nicht
überhört werden kann", betont Thomas Krüger, Präsident des Deutschen
Kinderhilfswerkes.
"Dabei brauchen wir auf der verfassungsrechtlichen Ebene die
Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ebenso wie auf der
praktischen Ebene eine verstärkte Aufklärung und
Bewusstseinsförderung, wirksame Beschwerde- und Kontrollmanagements,
niedrigschwellige Beratungsangebote, Qualifizierungen von Betreuern
und Pädagogen sowie straf- und zivilrechtliche Anpassungen. Dafür
möchte das Deutsche Kinderhilfswerk gemeinsam mit seinen Partnern mit
der Kampagne 'Kein Raum für Missbrauch' eintreten" so Krüger weiter.
Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert zudem mehr Anstrengungen von
Staat und Zivilgesellschaft, um durch Partizipation von Kindern das
Machtungleichgewicht zwischen Erwachsenen und Kindern zu reduzieren.
Außerdem müssen Kinder- und Jugendeinrichtungen, aber auch
Institutionen und Einrichtungen, in denen sich Kinder ohne ihre
Eltern aufhalten wie beispielsweise Krankenhäuser, dazu angehalten
werden, Präventionsstrategien zu entwickeln, die auf die
Besonderheiten ihrer jeweiligen Institution eingehen. Zu einem
wirkungsvollen Beschwerde- und Kontrollmanagement gehört es aber
auch, Konzepte und Verfahren für einen verantwortungsvollen Umgang
mit sexuellem Missbrauch zu entwickeln.
Das Deutsche Kinderhilfswerk regt zudem den Einsatz von regionalen
Kinderanwälten nach dem Vorbild des skandinavischen Ombudsmodells an.
Dieser ist als Interessenvertreter der Belange von Kindern und
Jugendlichen zu verstehen und sollte ohne Anzeigepflicht als
Vermittler zwischen Kind, Institutionen und Justiz agieren können.
Als Beschwerdeinstanz könnten Kinderanwälte zu einem verbesserten
bundesweiten Beschwerdemanagement für kinderrechtliche Sachverhalte
und damit auch in Fragen des sexuellen Missbrauchs beitragen.
Weitere Informationen und Rückfragen:
Uwe Kamp, Pressesprecher
Telefon: 030-308693-11
Mobil: 0160-6373155
Fax: 030-2795634
Mail: presse@dkhw.de
Internet: www.dkhw.de und www.facebook.com/dkhw.de
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