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Verbraucher getäuscht und geprellt / BSB-Pressemitteilung

Geschrieben am 09-01-2013

Berlin (ots) - Millionenschäden durch Insolvenz der
Unternehmensgruppe IBG

Die bundesweit tätige Unternehmensgruppe IBG hat private Bauherren
kräftig abgeschöpft. Mit dem am 1. Dezember 2012 eröffneten
Insolvenzverfahren ihrer Gesellschaften hinterlässt die ineinander
verflochtene, wenig durchschaubare Unternehmensgruppe rund 1.000 noch
zu erfüllende Bauverträge, davon 700 nicht fertiggestellte
Bauvorhaben. Damit sind geschätzte 165 bis 185 Millionen Euro private
Bauinvestitionen akut gefährdet. In einem der größten Bauskandale der
letzten Jahre wurden Verbraucher nachhaltig geschädigt. Der
Bauherren-Schutzbund e.V. klärt auf und gibt Hilfestellung. IBG
lockte mit "preisgünstigen" Häusern von durchschnittlich 165.000 bis
185.000 Euro, teilweise mit Solaranlagen und anderen
zukunftsweisenden Ausstattungsmerkmalen. Auf den Slogan "Richtig gut
gebaut!" vertrauten hunderte private Bauherren in ganz Deutschland.
Zumeist schlossen Familien mit Kindern oder Senioren mit begrenzten
finanziellen Budgets einen Vertrag mit IBG. Viele blieben auf
steckengebliebenen Bauvorhaben sitzen. Denn typischerweise, so
ermittelte der Bauherren-Schutzbund aus Rückmeldungen Betroffener,
kam der Bau ins Stocken, wenn die ersten überteuerten Raten gezahlt
waren. Bis zu 35.000 Euro überzahlten Bauherren ihr Bauvorhaben, ohne
dass diesen Abschlagszahlungen eine adäquate Bauleistung gegenüber
stand. Diese Überzahlungen entsprachen sehr oft der Höhe des
eingesetzten Eigenkapitals, das damit vernichtet wurde. Der BSB
schätzt ein, dass für die Bauvorhaben durch Verbraucher insgesamt
rund 20 Millionen Euro Eigenkapital eingesetzt wurde.

Viel versprochen, wenig gehalten

Übliche IBG Praktiken schildert Ehepaar Q. aus Süddeutschland:
Gelockt vom günstigen Preis von 162.000 Euro für ein "offenbar
seriöses Angebot" und nach einem Verkaufsgespräch beauftragten sie
ein IBG Massivhaus an der Küste für ihren Ruhestand. Erst nach
Vertragsunterzeichnung wurde klar, was damit gemeint war. Erdarbeiten
fürs Fundament beispielsweise waren als Eigenleistung deklariert.
Nach Abschluss der Planung wurden sofort 23.000 Euro fällig. Beim
Einreichen des Bauantrages durch IBG fehlten Nachweise. Der Baubeginn
verzögerte sich immer wieder. Familie Q. reagierte, als absehbar war,
dass sich auf der Baustelle nichts tat. Auf der Suche nach Hilfe
stieß sie auf den BSB, wurde Mitglied. Sie kündigte im Sommer 2012
den Vertrag wegen Bauverzugs. "Spät, aber nicht zu spät."
BSB-Bauherrenberater und Vertrauensanwalt prüften Vertragskündigung
und Bautenstand. "Wir hatten noch Glück, können mit dem von IBG
ebenfalls gekündigten Bauleiter zum vereinbarten Preis weiterbauen
und haben jetzt unabhängige baubegleitende Qualitätskontrolle
vereinbart", sagt Herr Q. "20.000 Euro aber sind verloren."

Abgeschöpft nach Schneeballprinzip

Kopflastige Zahlungspläne mit einer "Planung aus der Schublade"
für 20.000 Euro und einer Rohbau-Zahlung von 65 Prozent der Bausumme
- üblich sind 50 Prozent - charakterisiert der BSB als ein
"Schneeballprinzip", mit dem IBG immer weitere Bauvorhaben
angeschoben hat.

Trotz seit Monaten nahezu ruhender Bauaktivität schlossen
Verkaufsvertreter von IBG noch im September 2012 Bauverträge ab. Zu
diesem Zeitpunkt war bereits absehbar, dass weitere bauliche
Tätigkeit ausbleiben würde. Solche Vertragsabschlüsse lassen auf
"offensichtliche kriminelle Energie" durch das Unternehmen schließen,
folgert der BSB. Mit Eintreten der Insolvenz sind die meisten der
unfertigen und zum Teil mängelbehafteten Bauwerke im Stadium der
Bodenplatte oder des Rohbaus. Ausbaugewerke fehlen. Ein großer Teil
der Bauherren ist mit Zahlungen in Vorleistung gegangen. Vielen fehlt
jetzt der nötige finanzielle Spielraum zur Mängelbeseitigung und zum
Weiterbauen.

Hilfe für Verbraucher

Die mangelnde Leistungsfähigkeit von IBG zeichnete sich über
Monate hinweg ab. Bereits bei den ersten Alarmzeichen warnte der BSB
über Presse, TV und in der eigenen Verbraucherberatung tausende
Bauinteressenten vor Vertragsabschlüssen mit diesem Hausanbieter.
Sofort nach Bekanntwerden des Insolvenzantrages schaltete der BSB
eine kostenfreie Hotline für Mitglieder. Vertrauensanwälte gaben
Auskunft über einzuleitende Schritte. "Wichtig war, die Bauherren vor
Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus den Verträgen zu holen und so
zu kündigen, dass sie keinen weiteren Schaden nehmen", erklärt Peter
Mauel, 1. Vorsitzender des BSB, die bislang beispiellose Hilfsaktion.
"Für zahlreiche Verträge ist uns das gelungen. Solche Kündigungen
hängen von Formalien ab, die nicht ohne anwaltliche Hilfe abgewickelt
werden sollten."

Gespräche mit betroffenen IBG-Bauherren ergaben, dass
durchschnittlich Baudarlehen von 130.000 bis 150.000 Euro bei
Kreditinstituten aufgenommen wurden. Da sich in nahezu allen Fällen
IBG von der finanzierenden Bank der Bauherren bestätigen ließ, dass
Gelder nur an das Bauunternehmen fließen, setzte sich der BSB auch
dafür ein, diese Finanzierungsmittel frei zu bekommen. "Mit fast
allen Banken konnte darüber eine Vereinbarung getroffen werden. Die
Bauherren können also nach erfolgreicher Kündigung mit anderen
Unternehmen weiterbauen", konstatiert Rechtsanwalt Peter Mauel.
Fraglich allerdings bleibt, ob zum Preis zwischen 160.000 bis 185.000
Euro jeweils fertig gebaut werden kann. "Das ist kalkulatorisch kaum
drin. Die Bauherren müssen fast alle Verluste hinnehmen."

Auch die durch IBG beauftragten Handwerksunternehmen stehen vor
einem Desaster. Nicht wenige sind selbst von Insolvenz bedroht, da
IBG mehr als zehn Millionen Euro an sie nicht gezahlt hat. Selbst die
eigenen IBG Beschäftigten haben über Monate hinweg kein Geld
erhalten. Ansprüche aus Insolvenz bis 6. Februar 2013 anmelden
Prinzipiell rät Rechtsanwalt Peter Maul allen Bauherren, jetzt
zusätzliche Ansprüche aus Nachfinanzierung, Schadenersatz,
Mehraufwand für die Restfertigstellung und Mängelbeseitigung
anzumelden. Der Insolvenzverwalter hat jeden einzelnen Bauherrn
bereits im Dezember angeschrieben. Sämtliche Belege für einen
möglichen Schadenersatz sollten gesammelt werden. Diese Forderungen
müssen bis zum 6. Februar 2013 beim Insolvenzverwalter - und nicht
beim Gericht - eingereicht werden.

Der BSB vermittelt auf seiner Website unter www.bsb-ev.de
betroffenen IBG-Bauherren Hinweise zum Insolvenzverfahren der IBG
Unternehmensgruppe und stellt ein "Musterformular zur
Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren" kostenlos als Download zur
Verfügung.



Pressekontakt:
Bauherren-Schutzbund e.V.
Bundesbüro
Kleine Alexanderstraße 9-10
10178 Berlin
Tel. 0303128001
E-Mail: office@bsb-ev.de
www.bsb-ev.de


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