Schäden an der Heizungssteuerung: Schadenmeldungen nicht immer plausibel
Geschrieben am 10-01-2013 |
Berlin (ots) - Zu Beginn der Heizungsperiode werden den deutschen
Sachversicherern oft zahlreiche Schäden an Heizungssteuerungen
gemeldet. Ein Großteil davon soll durch Blitz- oder
Überspannungsschäden entstanden sein. Eine Untersuchung von knapp
19.000 Schäden an Heizungssteuerungen durch Sachverständige hat jetzt
ergeben, dass bei rund 30 Prozent der Fälle kein Blitz- oder
Überspannungsschaden vorlag. Der geltend gemachte Schaden war nicht
plausibel und konnte sich nicht wie geschildert ereignet haben.
"Immer mehr Versicherer lassen solche Schäden begutachten, um zu
prüfen ob die geforderte Leistung berechtigt ist. In manchen Fällen
handelt es sich sogar um Versicherungsbetrug", sagt Jörg von
Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des
Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). "Hier
stehen wir in der Pflicht der Versichertengemeinschaft."
Die Untersuchung ergab auch, dass die Schadenursache an
Heizungssteuerungen manchmal schwer zu ermitteln ist. Heizungen gehen
häufig auch aufgrund altersbedingten Verschleißes oder eines
technischen Defektes kaputt. Nur wenn Blitz- und Überspannung zum
Ausfall der Heizung geführt haben, ist es ein Versicherungsfall. Die
Wohngebäudeversicherung übernimmt dann den Schaden, sofern diese
Schäden mitversichert sind.
Tipp: Wer nicht sicher ist, ob es sich um einen versicherten
Schaden handelt oder nicht, sollte dies mit seinem
Wohngebäudeversicherer klären, bevor der Heizungsmonteur beauftragt
wird.
Insgesamt liegt der geschätzte Schaden durch Versicherungsbetrug
in der Schaden- und Unfallversicherung bei rund 4 Milliarden Euro im
Jahr. Sollte tatsächlich eine Betrugsabsicht nachgewiesen werden,
können die Folgen für den Kunden erheblich sein: Der Versicherer muss
nicht für den Schaden aufkommen, kann den Vertrag kündigen,
Sachverständigenkosten vom Anspruchsteller zurückverlangen und den
Fall zur Anzeige bringen.
Pressekontakt:
Stephan Schweda
Tel.: 030/2020-5114
E-Mail: s.schweda@gdv.de
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