Neue Führerscheinrichtlinie: Der Führerschein ist nur noch 15 Jahre lang gültig
Geschrieben am 14-01-2013 |
Hannover (ots) - Führerscheine werden in Zukunft nur noch 15 Jahre
gültig sein. Dann müssen sie ausgetauscht und erneuert werden. Dies
ist ein neues Verfahren, das durch die dritte
EU-Führerscheinrichtlinie geregelt wird, die jetzt am 19. Januar 2013
in Kraft tritt. Ab diesem Datum werden in den 27 Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union einheitliche Fahrerlaubnisse ausgestellt. Auch
alte Führerscheine sind betroffen: Sie müssen spätestens 2033 auf
einen aktuellen Stand gebracht werden. Allerdings geht es nur darum,
die Dokumente auszutauschen. Die Fahrerlaubnis an sich bleibt
bestehen; neue Gesundheitschecks oder weitere Fahrprüfungen werden
nicht verlangt.
Die meisten Änderungen, die durch die EU-Richtlinie festgelegt
werden, betreffen aber die Führerscheinklassen, die EU-weit
einheitlich gestaltet werden sollen. Sie sind allerdings nur für
Führerscheinneulinge relevant. Alt-Führerscheininhaber müssen nicht
fürchten, dass ihre bisherigen Rechte in Zukunft eingeschränkt
werden. Ein Großteil der Neuerungen steht in den Fahrerlaubnisklassen
für motorisierte Zweiräder an. So werden jetzt zum Beispiel neben der
Anpassung der nationalen Klasse M in die neue EU-Klasse AM auch
dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) in Abhängigkeit ihrer
Motorleistung in die A-Klassen integriert.
Der Bedeutung des sukzessiven Erfahrungsaufbaus von Fahranfängern
wird bei den Motorradklassen durch die Regelungen des
"Stufenführerscheins" Rechnung getragen. Wer zunächst die
Fahrerlaubnis in einer weniger starken Leistungsklasse erwirbt,
erhält leichteren Zugang zur nächste höheren Fahrerlaubnisklasse.
Allerdings erhält man nach 2 Jahren nicht mehr automatisch die
uneingeschränkte Klasse A. Vielmehr ist eine weitere Prüfung zu
absolvieren. Dafür ist der Direkteinstieg bereits mit 24 Jahren
(bisher 25 Jahren) möglich.
Bei der Klasse B wird die Anhängerregelung durch den Wegfall der
komplizierten Randbedingungen über die verschiedenen Gewichte
einfacher. Zukünftig wird man alle Anhänger mit mehr als 750 kg ohne
Einschränkung fahren können, wenn das zulässige Gesamtgewicht von
Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
Wer sich jedoch im Anhängerbetrieb alle Möglichkeiten offen halten
will, sollte direkt die Klasse BE erwerben. Hier wird lediglich die
zulässige Gesamtmasse des Anhängers auf 3,5 t beschränkt. Wer dann
noch schwerere Anhänger fahren möchte, muss die Klasse C1E erwerben.
Auch bei dieser Klasse fallen in Zukunft die Beschränkungen
hinsichtlich der Gewichte weg. Es gilt dann auch hier die Summe der
zulässigen Gesamtmassen, nämlich von 12 t.
Bei den Klassen C und CE ist das Mindestalter auf 21 Jahre und bei
der Klasse D auf 24 erhöht worden. Eine Reduzierung des Mindestalters
ist aber im Rahmen der Qualifizierung nach dem Berufskraftfahrer-
Qualifizierungsgesetz oder der Ausbildung zum Berufskraftfahrer
weiterhin möglich.
Wichtig bei allen jetzt gültigen Änderungen: Der Umfang einer vor
dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis bleibt erhalten; alle
neuen Regelungen gelten nur für Führerscheine, die nach diesem Datum
erworben werden.
Pressekontakt:
TÜV NORD Gruppe
Rainer Camen Telefon +49 (0) 201 825-2331, Fax -2559
Mail: presse@tuev-nord.de
Web: www.tuev-nord.de/presse
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