DER STANDARD-KOMMENTAR "Ein Urteil über die Unmoral" von Alexandra Föderl-Schmid
Geschrieben am 15-01-2013 |
Der Rechtsstaat funktioniert: Politiker und ihre Helfer sind
nicht mehr sakrosankt - Ausgabe vom 16.1.2013
Wien (ots) - Das Urteil gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser ist
hart. Der Spruch, vier Jahre Haft wegen Bestechlichkeit, wird auch
deshalb so empfunden, weil jahrelang das Gegenteil passiert ist:
nichts. Ermittlungen gegen Politiker sind im Sande verlaufen oder
wurden gar nicht erst aufgenommen. Der Eindruck war: Politiker in
diesem Lande sind sakrosankt und gleicher als gleich.
Das kann nun nicht mehr behauptet werden. Nach dem inzwischen
ehemaligen Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz und dem früheren Kärntner
Freiheitlichen-Boss Uwe Scheuch wurde innerhalb eines halben Jahres
der dritte hochrangige Politiker in Österreich wegen Korruption
verurteilt wurde. Das zeigt: Die Justiz arbeitet.
Auch wenn die zugrunde liegenden Anlässe unterschiedlich sind, so
wurde über ein System geurteilt. Vor Gericht gestellt wurde die
Dreistigkeit, mit der Politiker dieses Typs agieren, die einen
beträchtlichen Anteil daran haben, dass die Politikerverdrossenheit
steigt. Politikern dieses Zuschnitts geht es nicht um das Gemeinwohl,
sondern um persönlichen Profit. Vielleicht noch um den ihrer Partei.
Politik ist in diesen Fällen Mittel zum eigenen Zweck.
Richter Georg Olschak legte - wie zuvor schon Manfred Herrnhofer bei
der Begründung des Urteils gegen Martinz und den Steuerberater Josef
Birnbacher - offen, wie das politische System hierzulande
funktioniert. Das war nicht nur ein Urteil, das war ein Kommentar zum
Zustand des Landes. "Es hat in der Zweiten Republik wenige Menschen
gegeben, die dem Ansehen der Republik solchen Schaden zugefügt haben
wie Sie", befand Olschak zu Recht.
Es geht nicht nur um das beschädigte Ansehen, sondern viel mehr um
den Verlust an Vertrauen, dass Politiker zum Wohl der Bürger agieren.
Abgestraft wurde der Machtmissbrauch und die Bereicherung im
Dunstkreis der Politik. Dieses Urteil hat nicht nur Signalwirkung für
Politiker, sondern auch für Berater und Beamte. Das schließt den
schon vor Gericht stehenden Alfons Mensdorff-Pouilly genauso mit ein
wie Karl-Heinz Grasser, Walter Meischberger und Gernot Rumpold. Auch
wenn für sie die Unschuldsvermutung gilt - es wird ermittelt und das
zeigt: der Rechtsstaat funktioniert.
Darauf darf auch Strasser in der nächsten Instanz vertrauen.
Strafrechtsexperten halten für problematisch, dass der Richter im
Fall Strasser die Generalprävention so stark berücksichtigt und trotz
fehlender Vorstrafen ein so hohes Strafmaß verhängt hat. Es wird am
Höchstgericht liegen, dies juristisch zu bewerten.
Gefällt wurde ein moralisches Urteil mit den Mitteln des Strafrechts
- aber auch ein Urteil über die Moral in diesem Land. Die politische
Unmoral tut sich jedenfalls schwerer als noch vor einem Jahr. Dazu
haben auch die Transparenzbemühungen im Bereich der
Parteienfinanzierung beigetragen. Und die Tatsache, dass nicht nur
Politiker im EU-Parlament, sondern auch jene im österreichischen
Nationalrat inzwischen wegen Bestechungsdelikten belangt werden
können.
Bisher gute Arbeit in den Fällen Strasser und Co hat auch die
Korruptionsstaatsanwaltschaft geleistet. Ihnen müsste noch die
Weisungsfreiheit zugestanden werden, was auch die Glaubwürdigkeit der
handelnden Politiker erhöhen würde. Dieses Urteil hat Signalwirkung
und ist eine Aufforderung, im Kampf gegen Korruption nicht
nachzulassen.
Rückfragehinweis:
Der Standard
Tel.: (01) 531 70 DW 445
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/449/aom
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