Sicherheit nur in der "deutschen Cloud" / US-Strafverfolgungsbehörden können jederzeit auf Cloud-Anbieter zugreifen - Nur bei Anbietern mit rein deutschen Vertragsverhältnissen sind Kundendaten sicher
Geschrieben am 17-01-2013 |
Hamburg (ots) - Das Thema ist nicht neu, doch durch die intensive
Berichterstattung der letzten Tage endlich ganz oben auf der
politischen Tagesordnung angelangt: US-Strafverfolgungsbehörden
können von US-amerikanischen Cloud-Anbietern jederzeit die Herausgabe
von in der Cloud gespeicherten Kundendaten verlangen. Das wurde jetzt
in einer Studie des Instituts für Informationsrecht der Universität
Amsterdam (http://www.ivir.nl/) bestätigt.
In der Studie wird eindringlich darauf hingewiesen, dass es nicht
ausreicht, wenn die Daten außerhalb der USA, beispielsweise in
Deutschland lagern. Für einen direkten Zugriff durch die US-Behörden
reicht es aus, wenn das anbietende Unternehmen einen Sitz in den USA
hat oder eine Geschäftsbeziehung "ständiger oder systematischer
Natur" pflegt. Das betrifft also auch Tochterunternehmen der großen
US-Konzerne.
Damit zeigt sich, dass die zum Schutz der Privatsphäre gedachten
europäischen und nationalen Gesetze keinerlei Schutz bieten. Selbst
vertragliche Zusatzvereinbarungen mildern das Risiko nicht ab, da
diese gegen Befugnisse der US-Sicherheitsbehörden nicht greifen.
Die Empfehlung der Studie lautet, sich auf Anbieter zu
beschränken, die ausschließlich nationalem Recht unterliegen. Dies
ist bei dem Hamburger Anbieter Uptime IT der Fall. Uptime IT betreibt
seine beiden vCloud basierten Plattformen ausschließlich in
Deutschland und unterliegt als unabhängiges deutsches Unternehmen
ausschließlich deutschen Bestimmungen. Kundendaten sind damit bei
Uptime vor dem Zugriff der US-Strafverfolgungsbehörden sicher.
Über UPTIME
Die Hamburger UPTIME IT GmbH wurde 1995 als Nachfolgerin der Rolf
Heßling EDV-Beratung gegründet. Sie ist Anbieter für hochverfügbare
Hostinglösungen mit einem Maximum an Leistung und Datensicherheit in
zwei Rechenzentren. Namhafte Unternehmen betreiben auf der
UPTIMEeigenen Infrastruktur ihre geschäftskritischen Anwendungen. Sie
können sich dabei jederzeit auf den kompromisslosen Einsatz der
Mitarbeiter sowie weltmarktführende Technologien verlassen.
Ihr Ansprechpartner:
Rolf Heßling
Geschäftsführer UPTIME Informations-Technologie GmbH
Störtebeker-Haus, Süderstraße 282
20537 Hamburg
Fon: 040 254 137 - 00
Fax: 040 254 137 - 22
Mail: rolf.hessling@uptime.de
Weiterführende Informationen zur UPTIME IT GmbH finden Sie unter
http://www.uptime.de/
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