BPI: Pharmaindustrie steht zur Verantwortung im Pandemiefall
Geschrieben am 30-01-2013 |
Berlin (ots) - Anlässlich der heute stattfindenden Anhörung zur
Bundestagsinitiative über mehr Flexibilität und Transparenz bei der
Pandemiebekämpfung der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs.
17/3544) erklärt Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender
Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI): "Unser Land muss für derartige Extremsituationen
optimal vorbereitet sein. Dazu gehört auch, dass die lebenswichtigen
Pandemieimpfstoffe schnell und in ausreichender Menge zur Verfügung
stehen. Die pharmazeutische Industrie steht zu ihrer Verantwortung,
sie kann und will dies im technisch machbaren Umfang leisten.
Zugleich müssen aber auch die Entschädigungs- und Vertragsfragen klar
geregelt sein. Das heißt: die öffentliche Hand muss für die
Leistungen der Impfstoff produzierenden Unternehmen einstehen, wenn
das Worst-Case-Szenario ausbleibt."
Im Falle einer drohenden Pandemiewelle ist schnelles,
flächendeckendes Handeln oberstes Gebot. In diesem Moment greifen
neben dem Nationalen Pandemieplan auch die regionalen Pläne der
Länder und Kommunen. Wichtigstes Ziel ist es, den Erreger zu
identifizieren und in seiner Verbreitung zu stoppen. Verantwortung
tragen im Pandemiefall neben Behörden, Ärzten und Krankenhäusern auch
pharmazeutische Unternehmen. Sie stehen in der Verantwortung, den
entsprechenden Impfstoff soweit technisch machbar kurzfristig und in
den geforderten Mengen zu produzieren, damit die Bevölkerung
geschützt werden kann. "Unsere Impfstoffhersteller sind sich der
großen Verantwortung bewusst und werden im Notfall alle Hebel in
Bewegung setzen, um schnell lieferfähig zu sein, so wie sie das auch
in der Vergangenheit bewiesen haben", sagt Norbert Gerbsch. "Dass
damit ein nicht unerheblicher Aufwand verbunden ist, dürfte klar
sein, denn immerhin müssen in kürzester Zeit Produktionskapazitäten
bereitgestellt werden. Impfstoffe sind in der Regel auch nicht lange
haltbar, sie werden für den geforderten Bedarf produziert und zeitnah
verabreicht. Wenn die Pandemie, wie im Fall der sogenannten
Schweinegrippe, also schneller als gedacht gebannt ist, dürfen die
Hersteller nicht auf den entstandenen Kosten sitzen bleiben. Zu den
erforderlichen Rahmenbedingungen zählt angesichts der internationalen
Wettbewerbssituation gerade im Krisenfall auch die Notwendigkeit,
marktübliche Verträge unter Wahrung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen abschließen zu können. In Krisensituationen
müssen alle an einem Strang ziehen und ihre Pflichten erfüllen, das
gilt auch für die Entschädigungspflicht des Staates."
Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de
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