An sein Recht zu kommen soll teurer werden
Geschrieben am 31-01-2013 |
Berlin (ots) - Anwalts- und Gerichtskosten werden in Zukunft
teurer. Das geht aus dem Regierungsentwurf zum
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hervor, der heute in erster Lesung
im Bundestag behandelt werden soll. Das Gesetz sieht vor, dass die
Gebühren bzw. die Kosten für Anwälte und Gerichte neu festgelegt
werden. Auch die Abrechnungsentgelte für Notare, Sachverständige,
Dolmetscher und Übersetzer sollen erhöht werden. Für die Verbraucher
bedeutet dies, dass sie künftig mehr bezahlen müssen, um an ihr Recht
zu kommen. "Es ist zu befürchten, dass die steigenden Kosten eines
Rechtsstreits den einen oder anderen von der Wahrnehmung seiner
rechtlichen Interessen abhalten könnten", erklärt Jörg von
Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung im Gesamtverband
der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Umso wichtiger ist die
Rechtsschutzversicherung, sie übernimmt die Kosten eines
Rechtsstreits. "Der Jahresbeitrag einer Rechtsschutzversicherung
liegt heute oft niedriger als die Kosten einer einzigen Arbeitsstunde
eines Anwalts", so Fürstenwerth. Das
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz soll zum 1. Juli 2013 in Kraft
treten.
Im Zweifel hilft die Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung schützt je nach Bedarf bei
juristischen Auseinandersetzungen aus den Bereichen Privatleben,
Beruf und Verkehr. Sie übernimmt unter anderem Rechtsanwalts-,
Gerichts- und Sachverständigenkosten. Darüber hinaus bietet sie
Leistungen an, wie die telefonische Rechtsberatung oder die
außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediation. Tipp: Wer die
Versicherungsbeiträge niedrig halten möchte, kann eine
Selbstbeteiligung vereinbaren. Dann zahlt der Versicherungskunde im
Streitfall einen kleinen Teil der Kosten aus der eigenen Tasche -
meist 100 oder 150 Euro.
Rund 40 Prozent der deutschen Haushalte haben eine
Rechtsschutzversicherung. Jedes Jahr bearbeiten die
Rechtsschutzversicherer über 3,8 Millionen neue Streitfälle. Rund ein
Drittel der Streitigkeiten kommen aus dem Vertrags-, Sachen- und
Schadenersatzrecht, 28 Prozent der Fälle aus dem Verkehrsrecht und 16
Prozent der Auseinandersetzungen zählen zum Arbeitsrecht. Die
Unternehmen leisteten dafür 2,34 Milliarden Euro.
Die GDV-Stellungnahme zum Kostenrechtsmodernisierungsgesetz und
weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter
www.gdv.de.
Pressekontakt:
Stephan Schweda
Tel.: 030 / 2020-5114
s.schweda@gdv.de
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