Finanzspritze für Wohneigentümer: Höhere KfW-Fördergelder für energetische Sanierungen
Geschrieben am 01-02-2013 |
Berlin (ots) - Mit dem neuen Jahr kam der Winter nach Deutschland
und die Heizungen laufen auf Hochtouren. Wer sich da nicht auf die
Funktionstüchtigkeit seiner Heizungsanlage verlassen kann, sollte
über eine Modernisierung nachdenken. Für Hausbesitzer, die ihr
Eigenheim energetisch sanieren möchten, stellt der Bund ab Januar
2013 zusätzliche Fördermittel von jährlich 300 Millionen Euro bereit.
Bisher verfügte das Förderprogramm der staatlichen KfW -
Kreditanstalt für Wiederaufbau "Energieeffizient Sanieren" über einen
jährlichen Förderetat von 1,5 Milliarden Euro. Der finanzielle Anreiz
erhöhter Investitionszuschüsse soll Immobilieneigner in dem Vorhaben
bestärken, Einzelmaßnahmen und Komplettsanierungen durchzuführen.
Gute Planung zahlt sich aus
Eigenheimbesitzern die über eine Sanierung nachdenken rät Dr.
Michael Herma, Geschäftsführer der VdZ - Forum für Energieeffizienz
in der Gebäudetechnik e. V.: "Eine Heizungsmodernisierung lohnt sich
mehrfach, denn der Energieverbrauch sinkt spürbar, der Wert der
Immobilie steigt und auch die Umwelt wird entlastet." Wer von einer
Heizungsmodernisierung profitieren will, sollte einige wichtige
Details beachten. Beispielweise müssen Fördermittel der KfW vor
Beginn der Arbeiten beantragt werden. Der Modernisierungsfahrplan auf
www.intelligent-heizen.info bietet Hausbesitzern nützliche Tipps und
Orientierung bei der Planung einer solchen Sanierung.
Ab jetzt von erhöhten Fördergelder profitieren und neue
Voraussetzungen beachten
Ein Antrag auf die verbesserten Zuschüsse kann ab sofort direkt
bei der KfW-Bank gestellt werden. Einzelmaßnahmen werden mit zehn
Prozent der Investitionskosten subventioniert, wobei die maximale
Förderhöhe bei 5000 Euro liegt. Bei Sanierungen, die Immobilien auf
den Stand eines KfW-Effizienzhauses bringen, profitieren Eigentümer
von noch höheren Fördergeldern: Für ein Effizienzhaus 55 werden 25
Prozent der förderfähigen Kosten ausgeschüttet (maximal 15000 Euro),
für ein Effizienzhaus 70 erhalten Hauseigner einen Anteil von 25
Prozent (maximal 18750 Euro). Eine neue Voraussetzung für die
KfW-Förderung: Ab 1. März 2013 muss ein unabhängiger, externer
Sachverständiger vor und nach der Modernisierungsmaßnahme als
Gutachter beauftragt werden. Ab Anfang Februar steht eine
aktualisierte Broschüre zu den veränderten KfW-Förderungen auf
www.intelligent-heizen.info zum kostenlosen Download bereit.
Keine Zuschüsse ohne Hydraulischen Abgleich
Die VdZ empfiehlt, bei allen Modernisierungsmaßnahmen der
Heizungsanlage einen Hydraulischen Abgleich durchführen zu lassen.
Diese Maßnahme trägt dazu bei, eine gleichmäßige Wärmeverteilung in
den einzelnen Räumen bei optimalem Energieverbrauch sicherzustellen
und ist wichtig, um die KfW-Vorgaben zur Bewilligung von
Fördergeldern zu erfüllen.
Auf dem Serviceportal www.intelligent-heizen.info finden
Verbraucher ein Bestätigungsformular für die Durchführung des
Hydraulischen Abgleichs ihrer Heizungsanlage sowie eine
Fördermitteldatenbank, die einen Überblick aller Förderprogramme des
Bundes, der Länder, der Region oder des lokalen Energieversorgers
bietet.
Bildmaterial unter
http://www.intelligent-heizen.info/presse/downloads
Pressekontakt:
Svenja Wierick/ Johanna Jörißen/ Jürgen Bähr
VdZ-Pressestelle
Telefon: 0221 / 94991848
presse@vdzev.de
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