DAB bank AG droht Klagewelle / Es geht um mehrere hundert Millionen Euro / Der Bundesgerichtshof macht den Geschädigten Hoffnung
Geschrieben am 06-02-2013 |
Hamburg/ Karlsruhe (ots) - Der Bundesgerichtshof hat heute die
ersten Ansprüche eines geschädigten Kunden des Itzehoer
Wertpapierhandelshauses ACCESSIO AG gegen die Depot führende DAB bank
AG verhandelt. Und dem Betroffenen Hoffnung gemacht. Die Richter
stellten fest, dass die ACCESSIO-Kunden in praktisch allen von der
Finanzaufsicht geprüften Fällen falsch beraten wurden. Und sie
bezeichneten die Praxis des Itzehoer Wertpapierhandelshauses,
Neukunden hoch dotierte befristete Tagesgeldkonten bei der DAB bank
AG, bis zu 4,5% per anno, anzubieten, als Lockvorgelangebote. Denn
die an und für sich ganz sicherheitsorientierten Kunden wurden nach
der Beendigung des Tagesgeldvertrags reihenweise in spekulativere
Investments reingeredet.
Nach dem Stand der Dinge reicht das aber noch. Der für das Bank-
und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs
sieht bis jetzt zwischen den Falschberatungen der ACCESSIO AG und
der Zusammenarbeit mit der DAB bank AG keinen Zusammenhang. "Eine
herbe Pleite für den Münchener Rechtsanwalt des Musterklägers,"
findet Rechtsanwalt Oliver Frick von den auf das Bank- und
Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE
Anlegeranwälte: "Wir haben von Anfang an an die Inanspruchnahme der
DAB bank AG aus dem Depotvertrag mit den ACCESSIO-Kunden gedacht.
Und lagen damit wahrscheinlich richtig."
Die Bundesrichter führten nämlich aus, dass sich die Münchener
Bank die Falschberatung der ACCESSIO AG zurechnen lassen muss, wenn
sie die systematische Falschberatung der ACCESSIO-Kunden kannten.
"Oder kennen mussten," meint der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwalt Matthias
Gröpper. Und dafür spricht viel. Deshalb gehen die GRÖPPER KÖPKE von
der Verurteilung der Bank aus. Der Bundesgerichtshof will die
Entscheidung am 19.03.2013 verkünden.
Die ACCESSIO AG ist einer der größten Schadensfälle des deutschen
Kapitalmarkts. Die Itzeoer haben über mehrere Jahre hinweg rund
40.000 sicherheitsorientierte Kunden mit attraktiven Konditionen für
Tagesgeldkonten gelockt und viele im Anschluss daran in den Kauf von
hochriskanten Unternehmensanleihen und Genussscheine wie jene der
Pongs & Zahn AG, der PONAXIS AG, der Cargofresh AG, der HPE AG, der
Konservenfabrik Zachow GmbH & Co. KG und der Salvator Grundbesitz
GmbH geredet. Die meisten Firmen sich pleite. Viele Kunden haben ihr
ganzes Geld verloren. Es geht nach der Schätzung des Hamburger
Anlegeranwalt Matthias Gröpper um mindestens EUR 400 Mio. Die
Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte vertreten mit über 1.000
ACCESSIO-Geschädigten mit großem Abstand die meisten Betroffenen und
haben bis jetzt praktisch jedes Verfahren gegen die ACCESSIO AG
gewonnen oder gut verglichen und bereiten eine große Sammelklage
gegen die DAB bank AG vor und verfolgt das Ziel, die Sachen schnell
und rentabel am grünen Tisch wegzuvergleichen. Denn die Betroffenen
brauchen das Geld.
Pressekontakt:
Herr Rechtsanwalt
Matthias Gröpper
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte
Große Elbstraße 59 - 63
22767 Hamburg
Tel. 040/3808941-0
Fax 040/3808941-29
kanzlei@bankrecht24.de
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