ZDF-"WISO": Die Klagewelle rollt /
Bankkunden fordern Kreditbearbeitungsgebühren zurück
Geschrieben am 17-02-2013 |
Mainz (ots) - Immer häufiger müssen Banken und Sparkassen
unrechtmäßige Kreditbearbeitungsgebühren zurückzahlen. Das berichtet
das ZDF-Verbrauchermagazin "WISO" in der Sendung am Montag, 18.
Februar 2013, 19.25 Uhr. Die Geldhäuser verlangen oft nicht nur
Zinsen, sondern auch "Bearbeitungsgebühren" als Einmalzahlung -
häufig zwischen ein und drei Prozent des Auszahlungsbetrags. Doch in
den meisten Fällen sind diese Gebühren unrechtmäßig, die Kunden
können sie zurückverlangen. Manche Geldhäuser reagieren schon bei
Klagedrohung eines Rechtsanwalts, andere erst nach Gerichtsurteilen.
Bankkunden, die Kreditbearbeitungsgebühren bezahlt haben, sollten
diese zunächst schriftlich zurückfordern. Wenn dann die Bank nicht
zahlt, bleiben drei Möglichkeiten:
Man schaltet einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein.
Einige Banken zahlen schon, wenn der Anwalt die Klage nur androht.
Oder man wendet sich an die Schutzgemeinschaft für Bankkunden und
füllt deren Fragebogen aus. Die Schutzgemeinschaft prüft kostenlos,
ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind. Wer den
Vertrauensanwalt der Schuvoba mit der außergerichtlichen
Interessenvertretung beauftragt, zahlt je nach Erfolg.
Wer jegliches Kostenrisiko im Verlustfall scheut, kann seine
Forderung an eine Firma abtreten, die Klagen gegen Banken sammelt.
Wenn es schief geht, zahlt der Bankkunde nichts. Im Erfolgsfall
behält der Sammelkläger ein Drittel der Streitsumme.
Verbraucherschützer vermuten: Wenn alle Betroffenen rechtzeitig
vor Gericht ziehen, müssen die Kreditinstitute Millionenbeträge
zurückzahlen. Die Taktik der Geldhäuser besteht aus Lavieren,
Beschwichtigen, Verzögern. Das Ziel ist, möglichst viele Kunden
solange von einer Klage abzuhalten, bis deren Forderungen verjährt
sind.
Endgültige rechtliche Klarheit herrscht erst, wenn der
Bundesgerichtshof gesprochen hat. Doch genau das vermeiden die Banken
und Sparkassen. Sie lassen sich höchstens bis zu den
Oberlandesgerichten verklagen und geben dann auf. Den
Bundesgerichtshof kann immer nur der Unterlegene anrufen - und das
hat bisher noch keine Bank oder Sparkasse gewagt. Weitere Tipps gibt
"WISO" am Montag, 18. Februar 2013, um 19.25 Uhr im ZDF.
Hinweis für Redaktionen:
Für Rückfragen erreichen Sie Günther Neufeldt, Redaktion "WISO",
unter der Telefonnummer 0172 - 6185022
http://twitter.com/ZDFwiso
Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: +49-6131-70-12121
Telefon: +49-6131-70-12120
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