Pferdefleisch-Skandal: Aigners Aktionsplan täuscht die Verbraucher - foodwatch fordert konkrete Untersuchungspflichten für Unternehmen und Strafen nach Umsatz - Handel muss für Eigenmarken haften
Geschrieben am 18-02-2013 |
Berlin (ots) - Nach der europaweiten Verbrauchertäuschung mit
Pferdefleisch täuscht Ilse Aigner die Verbraucher ihrerseits mit
ihrem "Aktionsplan". Die Maßnahmen, die die Ministerin als
Beratungsgrundlage für die heutige Sondersitzung von Bund und Ländern
vorgelegt hatte, stellen nach Einschätzung der
Verbraucherorganisation foodwatch folgenlose Ankündigungspolitik dar.
"Frau Aigner schont die eigentlich Verantwortlichen und täuscht
mit Scheinmaßnahmen darüber hinweg, dass sie die entscheidenden
Schwachstellen nicht beseitigen will", kritisierte Matthias
Wolfschmidt, stellvertretender foodwatch-Geschäftsführer. "Der Handel
muss für seine Eigenmarken geradestehen und bei Täuschung oder
Gesundheitsgefährdung strafrechtlich als Täter belangt werden."
foodwatch forderte konkrete Untersuchungspflichten zur
Sicherstellung der Produktqualität, damit Hersteller und
Handelsunternehmen bei Verstößen in Zukunft strafrechtlich belangt
werden können. Dann könnten wirkungsvolle Strafandrohungen, die
betriebswirtschaftlich gravierende Auswirkungen haben, den Handel
aus schierem Eigeninteresse dazu motivieren, alles zu tun, um den
Verbrauchern ordentliche Ware zu liefern. Zudem muss es empfindliche
Strafen geben, die sich am Umsatz der Firmen orientieren.
Im aktuellen Fall ist nicht deklariertes Pferdefleisch in
Eigenmarken von mehreren Handelsunternehmen wie Real oder Kaisers
gefunden worden. foodwatch kritisierte die Haftungsverpflichtungen
des Handels als völlig unzureichend. "Die Handelsketten verkaufen
Produkte unter ihrem eigenen Namen, für deren Qualität und
Rechtskonformität sie strafrechtlich aber faktisch nicht belangt
werden können", erklärte Matthias Wolfschmidt. "Deshalb brauchen wir
gesetzlich festgelegte, konkrete Untersuchungspflichten für die
Sicherstellung der Produktqualität." Dann könnten bei Verfehlungen
wirkungsvolle Strafandrohungen, die betriebswirtschaftlich
gravierende Auswirkungen haben, den Handel aus schierem
Eigeninteresse dazu motivieren, alles zu tun, um den Verbrauchern
ordentliche Ware zu liefern.
Zudem fehlt laut foodwatch eine klare gesetzliche Verpflichtung
der Behörden, ihre Informationen über Täuschung in der
Lebensmittelwirtschaft umgehend zu veröffentlichen. Nur durch
entsprechende Transparenzverpflichtungen der Behörden könnten die
Verbraucher sofort nach Bekanntwerden eines lebensmittelrechtlichen
Betrugs- oder Täuschungsdelikts davor bewahrt werden, falsch
deklarierte Ware unwissentlich zu kaufen oder verzehren.
"Frau Aigner braucht für die beiden entscheidenden Maßnahmen nicht
nach Brüssel zu gehen. Strafrecht und Transparenzgesetzgebung sind in
der Europäischen Union ausschließlich Sache der Mitgliedstaaten", so
Matthias Wolfschmidt. "Die Bundesregierung muss schnellstmöglich
spezielle Untersuchungsverpflichtungen im Lebensmittelstrafrecht
festschreiben und Verstöße entsprechend strafbewehren. Und sie muss
dafür sorgen, dass die Behörden in Zukunft nicht die Betrüger decken,
sondern den Schaden für die Betrogenen durch klare
Informationsvorschriften bestmöglich reduziert."
Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76 - 26
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