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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Adoptionsrecht

Geschrieben am 19-02-2013

Bielefeld (ots) - Die Erziehung von Kindern ist eine so riesige
Aufgabe, dass man damit möglichst niemanden allein lassen sollte. Für
jeden Erwachsenen ist es eine Erleichterung, wenn sie oder er die
Verantwortung nicht allein trägt. Ebenso hilft es den Kindern bei der
Orientierung, wenn sie sich nicht nur an einem Menschen ausrichten
können. Dabei sind Charakter, Geduld, Kraft und Weitsicht der
Erziehenden von großer Bedeutung. Das Geschlecht der beiden Partner
ist es nicht. Aus diesem Grund sind die Politiker auch gar nicht
überrascht, dass ihnen das höchste deutsche Gericht ein neues
Adoptionsrecht verordnet. Der homosexuelle Partner eines
Adoptivelternteils darf das Kind des Lebensgefährten nachadoptieren.
Damit ist in der Praxis und hoffentlich auch bald de jure die
gemeinsame Adoption ebenfalls erlaubt. Die Entscheidung sichert zudem
die Rechte des Kindes im Unterhalts- sowie Erbschaftsfall. Die Frage
stellt sich, warum das deutsche Parlament solche Entscheidungen immer
wieder den Gerichten überlässt. Das gilt auch für Rot-Grün, in deren
Regierungszeit das jetzt korrigierte Gesetz verabschiedet worden ist.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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