EANS-Hauptversammlung: Andritz AG / Einladung zur Hauptversammlung
Geschrieben am 21-02-2013 |
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
106. ordentlichen Hauptversammlung
am Freitag, dem 22. März 2013, um 10:30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2012, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2012
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2012
2. Beschlussfassung über die Verteilung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2012 ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
6. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2013
7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 5 durch
Anfügung eines neuen Absatzes (3) über die Festsetzung einer
zusätzlichen Anteilsschwelle von 3% für die Meldepflicht gemäß §
91 BörseG
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands
a. zum Rückkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien im
gesetzlich höchstzulässigen Ausmaß für die Dauer von dreißig Monaten ab
1. Oktober 2013 gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckneutraler Erwerb) nach
Maßgabe der Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes;
b. für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Veräußerung von eigenen Aktien auf eine andere Art
als über die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss
der allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) zu
beschließen, wenn die Veräußerung der eigenen Aktien (i) zum Zweck der
Durchführung eines Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte und
Mitglieder des Vorstands oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von
Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen erfolgt
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 1. März
2013 zur Einsicht der Aktionärinnen und Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 8045 Graz, Stattegger Straße
18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht
- Corporate Governance-Bericht
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
- Vorschlag für die Gewinnverwendung
- Bericht des Aufsichtsrats
jeweils für das Geschäftsjahr 2012;
- Beschlussvorschläge
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab
1. März 2013 außerdem im Internet unter www.andritz.com zugänglich
und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich
verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 1. März 2013 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 8045 Graz, Stattegger Straße 18,
Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per Telefax
unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902 425 zugeht. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionärinnen und Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in
Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln
und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 13. März 2013 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8045 Graz,
Stattegger Straße 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael
Buchbauer, oder per E-Mail an michael.buchbauer@andritz.com, wobei
das Verlangen in Textform - beispielsweise als PDF - dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär bzw. jeder Aktionärin ist auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionärinnen und
Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der
Internetseite der Gesellschaft www.andritz.com zugänglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 12. März 2013 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist.
Als Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
19. März 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss.
Per Post: ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger Straße 18
8045 Graz
per Telefax: +43 (316) 6902 425
oder
per E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com
Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§
262 Abs 20 AktG).
Depotbestätigung gem. § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), -
Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die Aktien:
Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000730007, - Depotnummer,
anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 12. März 2013 beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionärinnen und Aktionäre können deshalb über ihre
Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär,
der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das
Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen der Aktionärin bzw.
des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte
wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulässig (§ 262 Abs 20
AktG).
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, 20. März
2013, 16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger Straße 18
8045 Graz
Per Telefax: +43 (316) 6902 425
Per E-Mail: michael.buchbauer@andritz.com wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Hat eine Aktionärin bzw. ein Aktionär ihrem/seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
104.000.000,-- und ist eingeteilt in 104.000.000 Stückaktien. Jede
Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 739.254 eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 103.260.746.
Um einen reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu
ermöglichen, werden die Aktionärinnen und Aktionäre gebeten, sich
rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim
Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw. eines
gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass,
Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 10.00 Uhr.
Als besonderer Service besteht für Aktionärinnen und Aktionäre, die
an der Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die
Möglichkeit, ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen
unabhängigen und ausschließlich an die Weisungen des der jeweiligen
Aktionärin bzw. Aktionärs gebundenen Stimmrechtsvertreter ausüben zu
lassen. Aktionärinnen und Aktionäre, die diesen für sie kostenfreien
Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht, diesbezüglich
direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG, Tel. +43 (316)
6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail:
michael.buchbauer@andritz.com, Kontakt aufzunehmen.
Graz, im Februar 2013
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer@andritz.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Andritz AG
Stattegger Straße 18
A-8045 Graz
Telefon: +43 (0)316 6902-0
FAX: +43 (0)316 6902-415
Email: welcome@andritz.com
WWW: www.andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
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