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Wie setzt man ein Testament richtig auf? / Kostenfreier Ratgeber der Deutschen Herzstiftung gibt wichtige Tipps

Geschrieben am 21-02-2013

Frankfurt am Main (ots) - Wie muss man ein Testament korrekt
abfassen, damit es auch tatsächlich gültig ist und sich später alle
daran halten müssen? Diese und viele weitere Fragen bekommt die
Deutsche Herzstiftung immer wieder von Menschen gestellt, die
sicherstellen wollen, dass ihr letzter Wille ohne Missverständnisse
für die Erben und juristisch korrekt geregelt wird. Wird keine
Regelung getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein und damit
unter Umständen eine Verteilung des Nachlass-Vermögens, die nicht
gewünscht war. In dem kostenfreien Experten-Ratgeber "Testament mit
Herz" (http://www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html) informiert
die Herzstiftung leicht verständlich über die
Gestaltungsmöglichkeiten, die ein Testament für die Regelung des
letzten Willens bietet. Dank vieler Tipps und Fallbeispiele lassen
sich unnötige Formfehler vermeiden. Immer wieder sind Testamente
aufgrund von Formfehlern ungültig.

Einfach und rechtlich sicher: das eigenhändige Testament

Wer feststellt, dass nach der gesetzlichen Erbfolge Personen, die
man gerne bedenken möchte, ausgeschlossen würden, sollte ein
eigenhändiges Testament verfassen. Dafür gelten nur wenige
Formvorschriften: Das gesamte Testament muss eigenhändig von Anfang
bis Ende mit der Hand geschrieben und am Ende mit vollem Vor- und
Zunamen unterschrieben sein. Orts- und Datumsangabe sollten nicht
fehlen. Achtung: Maschinen- oder computergeschriebene Testamente, die
nur handschriftlich unterschrieben werden, sind nicht rechtswirksam,
auch nicht Aufnahmen mit Diktiergerät oder digitalen Geräten
(MP3-Player, Handy). Auch muss das 18. Lebensjahr vollendet sein und
volle Geschäftsfähigkeit vorliegen. Der 40-seitige Ratgeber ist eine
Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen hat wie Ehegattenerbrecht,
Eigenhändiges/Notarielles Testament, Gemeinschaftliches Testament,
Erbvertrag, Testament für Familien mit behinderten
Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung.

Der kostenfreie Ratgeber ist erhältlich online unter
http://www.herzstiftung.de/Testament-Ratgeber.html oder telef. unter
069 955128-0. Oder eine Postkarte mit Absender-Anschrift und
Stichwort "Testament" an: Deutsche Herzstiftung e.V., Vogtstraße 50,
60322 Frankfurt.



Pressekontakt:
Deutsche Herzstiftung e.V., Pressestelle: Michael Wichert / Pierre
König, Tel. 069/955128-114/-140, Fax: 069/955128-345,
wichert@herzstiftung.de/koenig@herzstiftung.de
www.herzstiftung.de


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